Zuschuss

Aktion Sichere Schulwege 2026

Kärntner Gemeinden können mobile Geschwindigkeitsanzeigen oder LED-Blitzleuchten-Anlagen im Nahbereich von Schulen, Horten und Kindergärten mit bis zu 50 % Zuschuss (max. € 2.500) fördern. Anträge ab 01.09.2025 bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.09.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 50% des Brutto-Anschaffungspreises, max. € 2.500
Förderquote: 50%
Projektdauer: 19 Monate

Förderziel

Förderung der Verkehrssicherheit durch die Anschaffung von mobilen Geschwindigkeitsanzeigen oder LED-Blitzleuchten-Anlagen im Nahbereich sensibler Bereiche wie Schulen, Horteinrichtungen und Kindergärten.

Förderfähige Ausgaben

  • Brutto-Anschaffungskosten der Anlage

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Transportkosten
  • Versicherungskosten
  • Montagekosten
  • Anschlusskosten
  • Grabungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Pro Gemeinde kann im Laufe der gesamten Förderphase maximal eine Anlage gefördert werden
  • Einhaltung der Anforderungen an Aufstellungsort und Anlagentyp gemäß Förderrichtlinie

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag VT129
  2. Foto des Standortes
  3. Orthofoto mit eingezeichnetem Standort
  4. Angebot für eine Anlage
  5. Informationen zu Typ/Modell und Spezifikationen der Anlage

Bewertungskriterien

  • Verkehrstechnische Prüfung und positive Beurteilung durch einen Sachverständigen der Abteilung 7

Beschreibung

Die Aktion Sichere Schulwege 2026 unterstützt Kärntner Gemeinden bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit in sensiblen Zonen rund um Schulen, Horteinrichtungen und Kindergärten. Gefördert werden die Anschaffung mobiler Geschwindigkeitsanzeigen oder LED-Blitzleuchten-Anlagen mit einer Förderquote von 50 % der Brutto-Anschaffungskosten (maximal € 2.500). Öffentliche Einrichtungen aus Kärnten können ab dem 1. September 2025 Anträge einreichen, solange das Fördervolumen verfügbar ist. Mit einer maximalen Projektdauer von 19 Monaten trägt die Initiative dazu bei, gefährliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren und Fußgänger:innen, insbesondere Kinder, vor Verkehrsrisiken zu schützen.

Eine Anlage pro Gemeinde ist im gesamten Förderzeitraum möglich, sofern die technischen und standortbezogenen Anforderungen gemäß Förderrichtlinie eingehalten werden. Wesentliche Fördervoraussetzungen umfassen die positive verkehrstechnische Prüfung durch einen Sachverständigen der Abteilung 7 und die Einhaltung der Vorgaben für Aufstellungsort, Display-Beschriftung und Datenerfassung. Neben dem ausgefüllten Formular VT129 sind unter anderem ein Foto des Standortes, ein Orthofoto mit eingezeichnetem Standort sowie ein detailliertes Angebot mit Typ- und Modellangaben erforderlich. Die abschließende Inbetriebnahmebestätigung und der Rechnungsnachweis müssen bis zum 31. März 2027 vorliegen, um die Auszahlung des Zuschusses zu ermöglichen.

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