Zuschuss

Aktion Wasserzeichen

Zuschussprogramm im Saarland zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen und Reduzierung hydraulischer Belastungen. Anträge sind fortlaufend vor Maßnahmenbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland

Förderziel

Unterstützung von Investitionen zur Entflechtung bzw. Reduzierung von Fremd‐ und Niederschlagswasser in Abwasseranlagen, zur Durchführung von Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien, zur Ausstattung bedeutender Regenwasserentlastungsanlagen mit messtechnischer Ausrüstung, zum Neubau und zur Nachrüstung der Phosphatfällung sowie zur externen Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten in den Kommunen, um die Gewässergüte nachhaltig zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsmaßnahmen zur Entflechtung oder Reduzierung von Fremd‐ und Niederschlagswasser
  • Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien
  • Umsetzung kommunaler Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung
  • Messtechnische Ausrüstung von bedeutenden Regenwasserentlastungsanlagen
  • Neubau und Nachrüstung der Phosphatfällung
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionsmaßnahmen für Erschließung neuer oder Erweiterung vorhandener Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts bzw. Entsorgungsverband Saar
  • Nachweis der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Investitionsmaßnahmen in Anlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung
  • Planungsbereich einer Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudie umfasst mindestens einen Gemeinde‐ oder Stadtbezirk
  • Kommunale Förderprogramme zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung haben eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren
  • Regenwasserentlastungsanlagen müssen hydraulisch oder stofflich signifikant belasten bzw. sich in Anlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung befinden
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Zuwendungsantrag Aktion Wasserzeichen
  2. Richtlinie Aktion Wasserzeichen
  3. Anlage 1 Kostenrichtwerte
  4. Anlage 2 zur Förderrichtlinie
  5. Anlage 3 Anlagekategorien Fremdwasserbelastung
  6. Verwendungsnachweis Aktion Wasserzeichen

Beschreibung

Das Zuschussprogramm Aktion Wasserzeichen fördert im Saarland die Leistungsfähigkeit kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen und beugt hydraulischen Belastungen vor. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Gewässergüte durch gezielte Investitionen zur Entflechtung und Reduzierung von Fremd- und Niederschlagswasser. Gefördert werden Maßnahmen zur Trennung von Mischsystemen, die Erstellung von Niederschlagswasserbewirtschaftungsstudien, die Einführung kommunaler Förderprogramme zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung sowie die messtechnische Ausstattung bedeutender Regenwasserentlastungsanlagen. Ergänzend unterstützt das Programm den Neubau und die Nachrüstung von Phosphatfällanlagen nach den Vorgaben des WRRL-Maßnahmenprogramms und die externe Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten. Anträge können fortlaufend vor Beginn der geplanten Maßnahme gestellt werden. Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem spezifischen Vorhabenumfang.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Abwasserbeseitigung übertragen ist, sowie der Entsorgungsverband Saar. Fördervoraussetzungen umfassen den Nachweis von Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit bei Investitionen in Anlagen mit erhöhter Fremdwasserbelastung sowie einen Mindestplanungsbereich von einem Gemeinde- oder Stadtbezirk für Bewirtschaftungsstudien. Kommunale Programme müssen eine Laufzeit von mindestens drei Jahren aufweisen, und Regenwasserentlastungsanlagen müssen hydraulisch oder stofflich signifikant belasten. Ausgeschlossen sind Investitionen zur Erschließung neuer oder zur Erweiterung bestehender Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete. Förderfähige Ausgaben umfassen alle genannten Investitions- und Planungskosten sowie die Bestellung externer Gewässerschutzbeauftragter. Für die Antragstellung sind der Zuwendungsantrag, die Förderrichtlinie und die zugehörigen Anlagen einzureichen.

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