Zuschuss

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Bundesweites Förderprogramm zur Stärkung, Wiederherstellung und Bewahrung von Ökosystemen wie Wäldern, Mooren, Gewässern und Meeren als Klimaschützer und Lebensraum. Insgesamt stehen von 2024 bis 2028 rund 3,5 Mrd. € zur Verfügung. Antragstellung laufend möglich bis Ende 2028.

Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2028
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: 3,5 Mrd. € insgesamt (2024–2028)

Förderziel

Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) sollen Ökosysteme wie Wälder, Moore, Gewässer und Meere gestärkt, wiederhergestellt und bewahrt werden, um sie als natürliche Klimaschützer und Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Flächenentsiegelung
  • Renaturierung
  • Wiedervernässung von Mooren
  • Naturnahe Gewässerumgestaltung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bewerbung durch Kommunen oder interkommunale Zweckverbände oder gewerbliche Unternehmen
  • Durchführung von Maßnahmen gemäß den ANK-Förderschwerpunkten (Moorschutz, Gewässerrenaturierung, Meeresschutz, Wildnisgebiete)

Beschreibung

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt bundesweit öffentliche Einrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen dabei, Ökosysteme wie Wälder, Moore, Gewässer und Meere als natürliche Klimaschützer und Lebensräume zu erhalten. Insbesondere Kommunen und interkommunale Zweckverbände können Maßnahmen in ländlichen Gebieten fördern lassen, während Unternehmen Beiträge zur Flächenentsiegelung und Renaturierung leisten. Das Programm stellt von 2024 bis 2028 insgesamt rund 3,5 Mrd. € als nicht rückzahlbare Zuschüsse bereit. Antragstellungen sind fortlaufend möglich, wodurch Förderinteressierte flexibel Projekte zur Moorwiedervernässung, naturnahen Gewässergestaltung, Meeresschutz oder der Ausweisung von Wildnisgebieten realisieren können.

Gefördert werden Aufwendungen für Flächenentsiegelung, Renaturierung, Wiedervernässung von Mooren sowie naturnahe Gewässerumgestaltung. Voraussetzung ist eine Antragstellung durch Kommunen, interkommunale Zweckverbände oder gewerbliche Unternehmen und die Durchführung von Maßnahmen gemäß den Förderschwerpunkten des Programms. Die Abwicklung erfolgt als Zuschuss, eine Eigenbeteiligung ist üblicherweise erforderlich. Die Frist für die Einreichung endet am 31. Dezember 2028, wodurch eine langfristige Planung und sukzessive Umsetzung ermöglicht wird. Die Förderung trägt dazu bei, natürliche Kreisläufe wiederherzustellen, die Biodiversität zu stärken und klimaschädliche Emissionen durch intakte Ökosysteme zu reduzieren.

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