Aktionsrichtlinie „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“
Förderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft mit Fokus auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter ökologischer Verträglichkeit. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Aktionsrichtlinie ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken, ein optimales regionales Wirtschaftswachstum zu fördern, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und die Nahversorgung zu sichern. Dabei wird insbesondere auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung ökologischer Verträglichkeit Wert gelegt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014
- Großunternehmen nur bei Erstinvestition neuer Wirtschaftstätigkeiten
- Regionalförderung nur in festgelegten Fördergebieten
Beschreibung
Die Aktionsrichtlinie „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“ bietet Unternehmen und Genossenschaften mit Betriebsstätte im Burgenland eine kontinuierlich abrufbare Zuschussförderung, die speziell auf technologieorientierte und innovative Produktions- und Dienstleistungsprojekte abzielt. Gefördert werden Vorhaben, die Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Energieeffizienz und Klimaschutz vorantreiben und dabei hohen ökologischen Anforderungen gerecht werden. Kleine, kleinste und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten dabei bevorzugt Unterstützung gemäß der EU-Definition in der Verordnung Nr. 651/2014, während Großunternehmen Förderungen ausschließlich für Erstinvestitionen neuer Wirtschaftstätigkeiten in festgelegten Regionalfördergebieten beantragen können. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine schnelle Reaktion auf Marktchancen und technologische Trends möglich ist.
Mit der Maßnahme wird angestrebt, die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu erhöhen, nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen und die Versorgung im regionalen Umfeld langfristig zu sichern. Ergänzend werden Beratungskosten übernommen, um eine fundierte Projektplanung und -umsetzung zu gewährleisten. Förderungswerber:innen profitieren von einer klar strukturierten Rechtsgrundlage (Landes-Wirtschaftsförderungsgesetz 1994) und einer unkomplizierten Antragstellung über das digitale Portal der Wirtschaftsagentur Burgenland. Durch diese Kombination aus finanzieller Entlastung und fachlicher Begleitung werden optimale Rahmenbedingungen geschaffen, um langfristiges Wachstum, eine verbesserte Lebensqualität vor Ort und die Etablierung zukunftsfähiger Wertschöpfungsketten zu unterstützen.
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