Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“
Förderung der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Stärkung von Innovation, Angebotsverbesserung und Saisonverlängerung. Anträge können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Verbesserung des touristischen Angebots, Forcierung der Innovationsfähigkeit, Schaffung neuer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen, Maßnahmen zur Saisonverlängerung sowie Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Burgenland
- Betrieb in der Tourismus- oder Freizeitwirtschaft
Beschreibung
Die Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ im Burgenland unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen aus dem Tourismus- und Freizeitbereich bei der nachhaltigen Weiterentwicklung ihres Angebots. Als laufend einreichbare Zuschussförderung zielt sie auf die Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationsprojekte, Strukturoptimierungen und Maßnahmen zur Saisonverlängerung ab. Gefördert werden Investitionen in neue touristische Strukturen ebenso wie Maßnahmen zur Betriebsgrößenoptimierung, um das touristische Portfolio zu diversifizieren und das Burgenland als Ganzjahresdestination zu stärken. Besonderes Gewicht liegt auch auf der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie dem Ausgleich regionaler Disparitäten.
Unternehmen mit Sitz im Burgenland, die in der Tourismus- oder Freizeitwirtschaft tätig sind, können jederzeit Anträge stellen und so von einer substanziellen finanziellen Unterstützung profitieren. Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an KMU, die ihre Innovationsfähigkeit ausbauen und nachhaltige Impulse für die lokale Wirtschaft setzen möchten. Voraussetzungen sind neben dem Sitz im Burgenland der Nachweis der betrieblichen Tätigkeit im relevanten Sektor sowie ein überzeugendes Konzept zur Angebotsverbesserung oder Saisonverlängerung. Durch die Ausrichtung an den Zielen der Europäischen Union zur Stärkung regionaler Wettbewerbskraft wird eine effiziente und zukunftsorientierte Förderung sichergestellt, die den burgenländischen Tourismus auf ein neues Niveau hebt.
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