Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“
Förderung zur nachhaltigen Stärkung der burgenländischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Innovationsförderung, Angebotsverbesserung und Saisonverlängerung.
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Förderkriterien
Förderziel
Wesentlichstes Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Des Weiteren wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben und der Ausgleich von regionalen Disparitäten verfolgt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- KMU-Status
- Tätigkeit in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Beschreibung
Die Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ zielt auf die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismusbranche ab. Im Mittelpunkt stehen die Förderung von Innovationen, die Optimierung von Betriebsgrößen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Durch die Schaffung neuer touristischer Strukturen und die Verbesserung bestehender Angebote soll die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen nachhaltig gesteigert werden. Gleichzeitig trägt die Förderung zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei und wirkt regionalen Disparitäten entgegen. Die Richtlinie setzt auf einen ganzheitlichen Ansatz, der Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung, Forschung & Innovation sowie Beratung miteinander verknüpft. Als Zuschuss konzipiert, unterstützt sie investive Vorhaben ebenso wie konzeptionelle Maßnahmen zur Qualitätssteigerung und Internationalisierung.
Förderberechtigt sind KMU, Existenzgründer:innen und Start-ups mit Betriebsstätte im Burgenland, die in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft tätig sind. Voraussetzung ist der Nachweis des KMU-Status und eine nachhaltige Ausrichtung des Projekts im Sinne der regionalen Entwicklung. Anträge können fortlaufend bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Projektumsetzung gefördert wird. Diese Landesförderung steht im Einklang mit den strategischen Zielen der Europäischen Union zur Stärkung regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Durch die Kombination von Beratungsleistungen und finanzieller Unterstützung bietet das Programm einen maßgeschneiderten Rahmen, um touristische Betriebe im Burgenland zukunftsorientiert und wettbewerbsfähig aufzustellen.
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