Zuschuss

aktive Bodenpolitik (Baulandsicherung)

Unterstützung des Ankaufs von Grundstücken durch Gemeinden im Bereich der aktiven Bodenpolitik in Oberösterreich. Laufende Antragseinreichung möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Wohnungsbau & Modernisierung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.03.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich

Förderziel

Unterstützung des Ankaufs von Grundstücken durch Gemeinden zur aktiven Bodenpolitik gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994, insbesondere zur Vorsorge für Wohnungen und für die Ansiedlung von Betrieben.

Förderfähige Ausgaben

  • Ankauf von Grundstücken

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohngebiete für örtlichen Bedarf an Baugrundstücken mit geeigneter Infrastruktur
  • Betriebsbaugebiete bzw. spezielle Betriebsstandorte zur infrastrukturellen Bündelung
  • Erwerb von Tauschgrundstücken nach Maßgabe finanzieller Mittel und lokaler Verhältnisse

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Kaufvertrag

Beschreibung

Die Förderung aktive Bodenpolitik (Baulandsicherung) in Oberösterreich richtet sich an öffentliche Einrichtungen, insbesondere Gemeinden, die Flächen für künftige Wohnbauprojekte und betriebliche Ansiedlungen sichern möchten. Im Zentrum steht der Erwerb von Grundstücken gemäß § 15 (2) Oö. ROG 1994, um frühzeitig Bauland mit der notwendigen Infrastruktur bereitzustellen. Gefördert werden Ankäufe von Wohngebieten für den lokalen Bedarf ebenso wie Betriebsbaugebiete und gezielte Tauschgrundstücke, die den kommunalen Handlungsspielraum erweitern. Die Finanzierungsform erfolgt als direkter Zuschuss, wobei ein Gesamtbudget von 0,2 Mio. Euro bereitsteht. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Förderberechtigt sind Städte und Gemeinden in Oberösterreich, die Flächen für Infrastrukturmaßnahmen und baureife Baugrundstücke vorhalten wollen. Anerkannt werden Projekte, bei denen Wohngebiete mit geeigneter Erschließung entstehen oder Betriebsstandorte in gemeinschaftlich nutzbaren, verkehrstechnisch günstigen Bereichen zusammengefasst werden. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag sowie der zugehörige Kaufvertrag vorzulegen. Die Abteilung Raumordnung des Amtes der Oö. Landesregierung prüft die Vorhaben und unterstützt mit Beratung, um eine ausgewogene Entwicklung zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen zu sichern. Ziel ist es, eine nachhaltige Bodenpolitik zu etablieren und Gemeinden langfristig Planungssicherheit zu geben.

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