Aktive Kernbereiche in Hessen
Zuschussprogramm in Hessen zur nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung abgegrenzter Kernbereiche. Programm ist nicht mehr antragsfähig.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung eines Gebiets, das als Sanierungsgebiet, Soziale Stadt, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich abgegrenzt wurde und für dessen Verbesserung ein Bündel von Einzelmaßnahmen notwendig ist.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der Einzelmaßnahmen
- Verbilligung von Darlehen zur Kostendeckung
- Verbilligung von Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm mit erstem Zuwendungsbescheid
- Festlegung des Gebiets als Sanierungs-, Stadtumbau-, Soziale Stadt- oder Aktiver Kernbereich nach BauGB
- Anerkennung der Festlegung und Lage der Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des Gebiets der Gesamtmaßnahme mit Problemlage und Entwicklungskonzept
- Beschluss zur Erarbeitung eines Entwicklungskonzepts
- Beschluss oder Nachweis einer Steuerungsstruktur
- Begleitinformation im BMI-Datenbankeintrag
- Kosten- und Finanzierungsübersicht
- Zwischenabrechnung Teile A und B
- Bestandsverzeichnis aller Grundstücke
- Erläuterung der angemeldeten Einzelmaßnahmen
- Übersichtskarte mit Gebietsabgrenzung und Einzelmaßnahmen
- Programmspezifische Standortinformationen
Beschreibung
Das hessische Zuschussprogramm unterstützt die nachhaltige städtebauliche Erneuerung und Entwicklung klar definierter Kernbereiche, die als Sanierungsgebiet, Soziale Stadt, Stadtumbaugebiet oder Aktiver Kernbereich ausgewiesen wurden. Öffentliche Einrichtungen wie Gemeinden, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände nach § 205 Abs. 4 BauGB können von einer Förderquote von bis zu 66 % der förderfähigen Ausgaben profitieren. Die Programmlaufzeit beträgt maximal zehn Jahre (120 Monate) und umfasst sämtliche Kosten der Einzelmaßnahmen sowie die Verbilligung von Darlehen und Vor- oder Zwischenfinanzierung. Eine Aufnahme in das Städtebauförderprogramm erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid, nachdem das Gebiet förmlich abgegrenzt und die geplanten Einzelmaßnahmen anerkannt wurden. Das Programm ist aktuell nicht mehr antragsfähig.
Zur Antragstellung war eine umfassende Beschreibung des Gesamtgebiets erforderlich, die Problemlage und ein Entwicklungskonzept darlegte, begleitet von Beschlüssen zur Erarbeitung des Konzepts und zur Einrichtung einer Steuerungsstruktur. Zudem mussten Kosten- und Finanzierungsübersichten, Zwischenabrechnungen, Bestandsverzeichnisse, Erläuterungen der Einzelmaßnahmen sowie eine Übersichtskarte mit Abgrenzung und Maßnahmenplan vorgelegt werden. Eine Selbstevaluation alle fünf Jahre sowie ein schlüssiges Steuerungskonzept zur Verstetigung der Wirkungen über den Förderzeitraum hinaus bildeten wesentliche Voraussetzungen für die Fortführung der Förderung. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme war ein komprimierter Abschlussbericht mit Planzeichnungen und Fotodokumentationen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
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