Zuschuss

Akuthilfefonds (MONOM Stiftung für Veränderung)

Schnelle, unbürokratische Hilfe bei akutem Bedarf für selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés und Veranstaltungsräume. Anträge jederzeit möglich, Förderung i.d.R. bis 2.000 €.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 2.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Mit dem Akuthilfefonds unterstützt die MONOM Stiftung selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés, Veranstaltungsräume und ähnliche Orte schnell und unbürokratisch bei akutem Bedarf. Es werden keine Projektideen oder Veranstaltungsreihen gefördert.

Förderfähige Ausgaben

  • Schadensbeseitigung
  • Rechtshilfe
  • Sicherheitsmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Projektideen
  • Veranstaltungsreihen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Laufende Antragsmöglichkeit ohne feste Frist
  • Gemeinnütziger Trägerverein mit aktuellem Freistellungsbescheid
  • Vorlage der Vereinssatzung
  • Betrieb eines selbstverwalteten Raums jenseits des Mainstreams
  • Räume als Orte des Austauschs, der Kritik und Debatte
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular Akuthilfe (PDF)
  2. Aktueller Freistellungsbescheid
  3. Vereinssatzung

Bewertungskriterien

  • Akuter Bedarf und Dringlichkeit
  • Übereinstimmung mit Fördergrundsätzen
  • Gemeinnützige Trägerschaft

Beschreibung

Der Akuthilfefonds der MONOM Stiftung für Veränderung ermöglicht bundesweit eine rasche und unbürokratische Unterstützung für selbstverwaltete Zentren, Wohnprojekte, queere Cafés sowie Veranstaltungsräume und vergleichbare Orte jenseits des Mainstreams. Gefördert werden ausschließlich akute Bedarfe wie Schadensbeseitigung nach Angriffen, Rechtshilfe bei Diffamierungen oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z. B. bessere Türschlösser, Beleuchtung). Projektideen oder Veranstaltungsreihen stehen nicht im Fokus der Förderung. Die Bewilligung erfolgt in der Regel bis zu 2.000 €, wobei das Team aus Mitarbeitenden der Stiftung und dem Vorstand individuell entscheidet. Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, da keine festen Fristen vorgesehen sind.

Gemeinnützige Organisationen, die einen selbstverwalteten Raum als Ort des Austauschs, der Kritik und Debatte betreiben, erhalten Zugang zu dieser Soforthilfe, sofern ein aktueller Freistellungsbescheid und die Vereinssatzung vorliegen. Die Antragstellung erfolgt über das offizielle Formular Akuthilfe (PDF) und muss zusammen mit Freistellungsbescheid sowie Satzung in digitaler Form eingereicht werden. Bewertet werden die Dringlichkeit des Bedarfs, die Übereinstimmung mit den Fördergrundsätzen der MONOM Stiftung und die gemeinnützige Trägerschaft. Eine Rückmeldung erfolgt üblicherweise innerhalb von zwei Wochen. Damit stärkt die Stiftung Orte zivilgesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Auseinandersetzung und trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

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