Allg. Wissenschaftsförderung NÖ - Förderung Jahresprogramme (inkl. FTI) und sonstige Förderung
Unterstützung von Publikationsreihen und sonstigen wissenschaftlichen Aktivitäten ansässiger Organisationen in Niederösterreich. Anträge können laufend eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Publikationsreihen und weiterer wissenschaftlicher Projekte in Niederösterreich durch materielle Finanzierungsbeiträge entsprechend den Zielsetzungen des NÖ Kulturförderungsgesetzes und der FTI-Strategie des Landes.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorsteuer (Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des Niederösterreich-Bezugs des Antragstellers oder Projekts
- schriftliches Ansuchen mittels Formular
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- eigenhändige Unterfertigung des Formulars
- detaillierte Darstellung der Kosten und Finanzierungsplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vorhabensbeschreibung
- Kalkulation (Einnahmen-Ausgaben bzw. institutionelle bzw. wissenschaftliche Projekte)
- Nachweis Rechtsform
Beschreibung
Die Allg. Wissenschaftsförderung Niederösterreich stellt jährlich materielle Zuschüsse bereit, um Publikationsreihen sowie weitere wissenschaftliche Aktivitäten ansässiger Organisationen und Einzelpersonen zu unterstützen. Gefördert werden Projekte mit klarem Niederösterreich-Bezug, die einen bedeutenden Beitrag zu Forschung, Innovation und tertiärer Bildung leisten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen sowie Existenzgründer:innen und öffentliche Einrichtungen. Ein besonderer Fokus liegt auf Publikationsreihen und sonstigen wissenschaftlichen Projekten, die gemäß den Zielsetzungen des NÖ Kulturförderungsgesetzes und der FTI-Strategie des Landes umgesetzt werden. Da es sich um eine fortlaufende Fördermöglichkeit handelt, können Anträge jederzeit eingereicht werden und werden nach Prüfung der verfügbaren Mittel entschieden.
Für die Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes und eigenhändig unterfertigtes Formular erforderlich. Zusätzlich müssen eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (inklusive Finanzierungsplan) sowie der Nachweis der Rechtsform vorgelegt werden. Ein signifikanter Niederösterreich-Bezug des Projekts bzw. der Antragstellenden ist durch Sitz, Durchführung oder thematische Verankerung nachzuweisen. Nicht förderfähig ist die Vorsteuer für umsatzsteuerpflichtige Posten. Die Abteilung Wissenschaft und Forschung am Amt der NÖ Landesregierung koordiniert die Bearbeitung, wobei keine Rechtsansprüche auf Bewilligung bestehen. Durch die transparente Darstellung der Zuwendungsbedingungen und -abläufe wird eine nachhaltige und zielgerichtete Umsetzung der geförderten Vorhaben sichergestellt.