Zuschuss

Allgemeine Bauwirtschaft

Förderung von Kleinprojekten der kommunalen Infrastruktur in Niederösterreich: Zuschuss bis zu 15 % der Gesamtkosten (max. € 22.500) für Errichtung, Erweiterung, Umbau oder Sanierung. Anträge können jederzeit vor Baubeginn gestellt werden.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.09. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: bis € 22.500 pro Projekt
Förderquote: bis 15%

Förderziel

Durch die Förderung sollen Infrastrukturmaßnahmen auf Gemeindeebene forciert und dadurch die niederösterreichische Bauwirtschaft unterstützt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Kleinprojekten
  • Erweiterung von Gemeindeämtern und Freizeiteinrichtungen
  • Umbau und Sanierung kommunaler Gebäude und Anlagen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Investitionen, die über Gebührenhaushalte finanziert werden
  • Investitionen in vermietete oder verpachtete Gebäude bzw. Gebäudeteile

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fördernehmer sind ausschließlich NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände
  • Ansuchen müssen vor dem Baubeginn eingereicht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Fördernehmer (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bankverbindung)
  2. Projektbeschreibung mit Plandarstellungen
  3. Kopie des Genehmigungsbescheides, falls vorhanden
  4. Beschluss des Gemeinderates
  5. Nachweis des voraussichtlichen Finanzbedarfs (Kostenvoranschläge)
  6. Finanzierungsplan
  7. Bericht über den Investitionsnachweis
  8. Angaben zur Grundeigentümerin/zum Grundeigentümer

Beschreibung

Die Förderung „Allgemeine Bauwirtschaft“ richtet sich an niederösterreichische Gemeinden sowie Gemeindeverbände und unterstützt Kleinprojekte der kommunalen Infrastruktur mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 15 % der Gesamtkosten, maximal jedoch € 22.500 pro Vorhaben. Förderfähig sind unter anderem der Neubau, die Erweiterung, der Umbau und die Sanierung von Gemeindeämtern, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Bibliotheken, Feuerwehrhäusern, Kultur- und Veranstaltungszentren oder öffentlichen Pflichtschulen. Ziel ist es, kommunale Infrastrukturmaßnahmen voranzutreiben und gleichzeitig die niederösterreichische Bauwirtschaft zu stärken. Da Anträge fortlaufend eingereicht werden können, besteht große Planungssicherheit für die zeitgerechte Umsetzung vor Baubeginn.

Als Voraussetzungen gelten die ausschließliche Antragstellung durch NÖ Gemeinden bzw. Gemeindeverbände sowie die fristgerechte Einreichung vor Baubeginn. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das Online-Formular der Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1) der NÖ Landesregierung oder schriftlich per E-Mail. Einzureichen sind unter anderem Angaben zum Fördernehmer, eine ausführliche Projektbeschreibung mit Plandarstellungen, ein Beschluss des Gemeinderates, ein Finanzierungsplan sowie Kostenvoranschläge und Nachweise über das investitionsbezogene Vorhaben. Die Förderung kann ab dem 23. September 2025 bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Mit dieser Maßnahme werden praxisorientierte Infrastrukturprojekte auf Gemeindeebene stimuliert und die regionale Bauwirtschaft nachhaltig gefördert.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.