Zuschuss

Allgemeine Energieförderung des Landes Salzburg

Das Land Salzburg fördert Projekte im Rahmen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 in Salzburg – von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien über E-Mobilität bis zu Weiterbildung und Forschung. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Unterstützung von Projekten zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 mit Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energien, zum Ausbau der E-Mobilitäts-Infrastruktur sowie zur Weiterbildung, Forschung und Entwicklung.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsgemäße Realisierung des Projektes und projektbezogene Auflagen und Nachweise
  • Nachvollziehbarkeit im Rechnungswesen
  • Hinweis auf die Förderung durch das Land Salzburg in der Öffentlichkeitsarbeit
  • Meldung von jährlichen Betriebsdaten oder Evaluierungsberichten zum Umwelteffekt
  • Zumutbare finanzielle, manuelle und geistige Eigenleistung erforderlich
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderrichtlinien und Informationsblätter
  2. Projektbezogene Nachweise (Rechnungskopien und Zahlungsnachweise)
  3. Antragsformular im FörderManager

Beschreibung

Die Allgemeine Energieförderung des Landes Salzburg unterstützt im Rahmen der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 vielfältige Vorhaben, die auf eine nachhaltige Energiezukunft abzielen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zum Ausbau einer umweltfreundlichen E-Mobilitätsinfrastruktur. Ebenso fließen Mittel in Projekte der Weiterbildung, Forschung und Entwicklung, um innovative Technologien in der Region voranzutreiben. Ein fortlaufendes Einreichungsverfahren ermöglicht eine flexible Projektumsetzung, wobei Fördermittel als direkter Zuschuss vergeben werden.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen – darunter Privathaushalte, Unternehmen, Interessenverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit Sitz im Bundesland Salzburg. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind u. a. die antragsgemäße Realisierung mit entsprechenden Nachweisen (Rechnungskopien, Zahlungsbelege), eine nachvollziehbare Buchführung, der Verweis auf die Förderung des Landes Salzburg in allen Presse- und Öffentlichkeitsmaßnahmen sowie die jährliche Meldung betrieblicher Daten oder Evaluierungsberichte zum Umwelteffekt. Zudem ist eine zumutbare Eigenleistung erforderlich, und das Projekt muss ohne öffentliche Mittel nicht umsetzbar sein. Als Bewerbungsunterlagen dienen die aktuellen Förderrichtlinien, Informationsblätter und das Antragsformular im Online-FörderManager. Anträge können grundsätzlich jederzeit vor Beginn des Vorhabens gestellt werden; in begründeten Ausnahmefällen ist auch eine nachträgliche Antragstellung möglich.

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