Allgemeine Energieförderung
Förderprogramm zur Umsetzung der Energiestrategie Oberösterreichs mit Fokus auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Innovationsförderung. Anträge sind unbefristet ab 01.05.2018 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit diesem Programm sollen die Ziele der Energiestrategie Oberösterreichs – Forcierung der Energieeffizienz und Erneuerbare Energie, höchstmögliche Versorgungssicherheit und -qualität, Beibehalten der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft und Haushalte sowie Unterstützung von Innovation, Standortentwicklung und Forschung & Entwicklung – bis 2030 verankert und Perspektiven bis 2050 geschaffen werden. Dabei werden internationale, europäische und nationale Rahmenbedingungen sowie die produktionsintensive Wirtschaftsstruktur Oberösterreichs und notwendige Technologiesprünge berücksichtigt.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF.
- Anerkennung und Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Weitere Unterlagen auf Ersuchen der Förderstelle
Beschreibung
Allgemeine Energieförderung Oberösterreich bietet fortlaufend Zuschüsse zur Umsetzung zentraler Vorgaben der Energiestrategie Oberösterreichs. Im Fokus stehen Energieeffizienz, erneuerbare Energien sowie Innovationsförderung zur Stärkung der Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. Das Programm verankert bis 2030 Ziele wie höchste Energieeffizienz, Ausbau erneuerbarer Energieträger, Förderung von Forschung & Entwicklung sowie Standortentwicklung unter Berücksichtigung internationaler, europäischer und nationaler Rahmenbedingungen. Perspektiven bis 2050 sollen durch notwendige Technologiesprünge und eine produktionsintensive Wirtschaftsstruktur gesichert werden. Die Förderung leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Haushaltssektors in Oberösterreich. Anträge sind unbefristet seit dem 01.05.2018 möglich.
Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, darunter Gewerbebetriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden sowie sonstige Organisationen und Interessenvertretungen. Voraussetzung ist die Anerkennung und Einhaltung der aktuellen Richtlinien zur Umweltförderung sowie der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Fördermittelnachweis und vollständige Unterlagen sind schriftlich bei der Abteilung Umweltschutz einzureichen; weitere Dokumente werden auf Anforderung vorgelegt. Durch einfache Antragsstellung eröffnet das Programm breiten Akteur:innen die Möglichkeit, energie- und klimaschutzrelevante Projekte effizient umzusetzen und langfristige Impulse für eine nachhaltige Energiezukunft in Oberösterreich zu setzen.