Allgemeine Förderung der Blasmusik
Förderung für vereinsmäßig konstituierte Blasmusikkapellen in Niederösterreich für Trachten, historische Uniformen, Blas- und Schlaginstrumente, notwendige Reparaturen und Noten.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des niederösterreichischen Blasmusikwesens durch finanzielle Beihilfen für Musikkapellen, die an Konzertwertungen teilnehmen, insbesondere zur Anschaffung von Trachten und Uniformen, Instrumenten, Reparaturen und Noten.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Trachten und historischen Uniformen
- Ankauf von Blas- und Schlaginstrumenten
- Durchführung notwendiger Reparaturen am Instrumentenbestand
- Ankauf von Noten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 sowie Landeskultur- und Landesentwicklungskonzepten
- Hauptwohnsitz oder Sitz des Vereins in Niederösterreich bzw. Durchführung des Projekts in Niederösterreich
- Angabe von Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträgen Dritter bei Finanzierungsbeiträgen oder Darlehen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Gegenüberstellung projektbezogener Einnahmen und Ausgaben
- Kostenvoranschlag
- Vereinsstatuten (bei Vereinen)
Beschreibung
Die Allgemeine Förderung der Blasmusik in Niederösterreich bietet vereinsmäßig konstituierten Blasmusikkapellen eine nachhaltige finanzielle Unterstützung für die musikalische Ausstattung und Pflege des traditionellen Kulturguts. Ziel dieser fortlaufend verfügbaren Zuschüsse ist es, das niederösterreichische Blasmusikwesen zu stärken und den musikalischen Wettbewerb auf hohem Niveau zu sichern. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung und Instandhaltung von Trachten sowie historischen Uniformen, der Erwerb von Blas- und Schlaginstrumenten, notwendige Reparaturen am Instrumentenbestand sowie der Ankauf von Noten. Die Abwicklung erfolgt durch den Niederösterreichischen Blasmusikverband im Auftrag des Landes, wobei die Fördermittel im Einklang mit den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996 sowie den Landeskultur- und Landesentwicklungskonzepten eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Musikkapellen mit Sitz oder Hauptwohnsitz in Niederösterreich, die regelmäßig an Konzertwertungen teilnehmen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis eines projektbezogenen Eigenbeitrags oder von Drittfinanzierungen sowie eine detaillierte Projektbeschreibung mit Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben, ein aktueller Kostenvoranschlag und – bei Vereinen – die Vereinsstatuten. Das Ansuchen kann jederzeit gestellt werden; dafür genügt die Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der NÖ Landesregierung. Durch die gezielte Förderung wird die musikalische Vielfalt in Niederösterreich bewahrt und weiterentwickelt, während historische Traditionen und modere Ensembles gleichermaßen profitieren. Interessierte Vereine finden alle Details zum Antragsverfahren in den Richtlinien des NÖ Kulturförderungsgesetzes und können sich so optimal auf ihre musikalische Zukunft vorbereiten.
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