Allgemeine Förderung: Forschungsprojekte (Gerda Henkel Stiftung)
Förderung von zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben in den Historischen Geisteswissenschaften (Archäologie, Geschichtswissenschaft, Kunstgeschichte u. a.) mit Mitteln für Personal, Reisen, Sachmittel und Stipendien. Anträge für größere Vorhaben bis 28.05.2026 möglich; kleinere Fördersummen bis 30.000 € jederzeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Gruppenforschungsprojekten in den Historischen Geisteswissenschaften, um wissenschaftliche Fragestellungen im Archiv, auf Ausgrabungen oder in anderen Forschungskontexten zu bearbeiten und zu publizieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel (Stipendien für Projektmitarbeiter)
- Reisemittel
- Sachmittel
- Familienzuschlag
- Auslandszulage
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sozialversicherungspflichtige Stellen (Gehälter)
- Overhead-Kosten
- Studiengebühren oder Semesterbeiträge
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Promotions- oder habilitationsnachweis
- Antragstellung nur digital in Deutsch oder Englisch
- Eigenbeteiligung im Forschungsteam
- Vollzeitstipendium ohne parallelen Gehaltsbezug
- Antragsformblatt passend zur Förderart
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des Vorhabens (max. 8 Seiten) mit Literaturverzeichnis
- Zeitplan (ggf. mit Reiseplan)
- Detaillierte Kostenkalkulation
- Tabellarischer Lebenslauf und Publikationsverzeichnis des Antragstellenden
- Akademische Zeugnisse (Magister, Promotion, Habilitation)
- Fachgutachten mit Unterschrift
- Lebensläufe und Zeugnisse der Projektmitarbeiter
Beschreibung
Die Gerda Henkel Stiftung unterstützt bundesweit zeitlich befristete Gruppenforschungsprojekte in den Historischen Geisteswissenschaften – von Archäologie und Geschichtswissenschaft bis Kunst- und Rechtsgeschichte. Gefördert werden Personalmittel (Stipendien für Projektmitarbeiter:innen), Reisemittel, Sachmittel sowie ggf. Familienzuschläge und Auslandszulagen. Anträge für umfangreiche Vorhaben können bis zum 28. Mai 2026 eingereicht werden, während kleinere Fördersummen bis 30 000 Euro jederzeit im vereinfachten Verfahren beantragt werden können. Die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate, Mindestlaufzeit ist ein Monat. Die Förderung zielt darauf ab, kollektive Forschungsfragen im Archiv, auf Ausgrabungen oder in anderen wissenschaftlichen Kontexten zu bearbeiten und diskutierte Ergebnisse in geeigneter Form zu publizieren.
Adressiert ist das Programm an promovierte oder habilitierte Wissenschaftler:innen sowie akademische Einrichtungen, die im Team wissenschaftliche Fragestellungen erschließen möchten. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung sind unter anderem der Nachweis einer Promotion oder Habilitation, eine Eigenbeteiligung im Forschungsteam sowie die Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Projektbeschreibung, Zeitplan, Kostenkalkulation, Lebensläufe und Zeugnisse) digital in deutscher oder englischer Sprache. Stipendien dürfen nur in Vollzeit und ohne parallelen Gehaltsbezug gewährt werden, sozialversicherungspflichtige Stellen oder Overhead-Kosten sind nicht förderfähig. Die sorgfältige Beachtung der formalen Vorgaben und des passenden Antragsformulars sichert eine zügige Prüfung. Teams mit interdisziplinärer Ausrichtung werden ermutigt, die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Förderung zu nutzen und ihre Projektskizzen termingerecht einzureichen.
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