Allgemeine Förderung – Stiftung Naturschutz Thüringen
Finanzielle Zuschüsse für zeitlich und örtlich begrenzte Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte in Thüringen (Landschaftspflege, Artenschutz, Forschung, Umweltbildung, Grünes Band Thüringen). Anträge jederzeit möglich, Mittel jährlich begrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Schutz von Natur und Landschaft in Thüringen durch Förderung von Projekten in den Bereichen Landschaftspflege, Artenschutz, Naturschutzforschung, Umweltbildung sowie Maßnahmen im Nationalen Naturmonument "Grünes Band Thüringen".
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachausgaben
- Reisekosten
- Investitionskosten
- Grunderwerbskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verpflegungskosten
- Marketingkosten
- Betriebskosten
- Preisgelder
- Neubaukosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektsitz in Thüringen
- Privatpersonen nur als Eigentümer:in der Maßnahmenfläche
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinie
- Hinweise zur Antragstellung
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Ausgaben-/Kostenplan
- Nachweis über Eigenleistungen
Bewertungskriterien
- Naturschutzfachliche Bedeutung
- Plausibilität der Kosten- und Finanzplanung
- Eigenanteil und Engagement der Antragstellenden
Beschreibung
Die Stiftung Naturschutz Thüringen unterstützt nachhaltige Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte im gesamten Freistaat Thüringen mit finanziellen Zuschüssen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine sowie Privatpersonen, sofern sie Eigentümer:innen der Maßnahmenfläche sind. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Landschaftspflege, Artenschutz, Naturschutzforschung, Umweltbildung und Maßnahmen im Nationalen Naturmonument „Grünes Band Thüringen“. Der Förderbetrag kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindestbetrag von 1 000 € Voraussetzung ist. Antragsunterlagen wie Förderrichtlinie, Antragsformular, Ausgaben-/Kostenplan und Finanzierungsplan sind vollständig einzureichen; Eigenleistungen und Eigenmittel fließen als Bewertungskriterium in die Entscheidung ein. Zulässige Ausgaben umfassen Personal- und Sachaufwendungen, Reisekosten, Investitionskosten sowie Grunderwerbskosten; nicht förderfähig sind Verpflegungs-, Marketing-, Betriebs- und Preisgelderkosten sowie Neubaukosten. Projekte können fortlaufend eingereicht werden, die Mittel sind jedoch jeweils jährlich begrenzt (Fristende: 31. Januar 2027).
Die Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen erfolgt nach naturschutzfachlicher Bedeutung, Plausibilität der Kosten- und Finanzplanung sowie Engagement und Eigenanteil der Antragstellenden. Anträge werden formell auf Vollständigkeit und fachliche Qualität geprüft, die Geschäftsführung oder der Stiftungsrat entscheidet je nach Höhe des Förderbetrags. Eine detaillierte Beschreibung des Projektgebiets mit Kartenmaterial, Objektbezug, fachlicher Begründung und möglicher Alternative Finanzierungsquellen erhöht die Erfolgsaussichten. Die Stiftung empfiehlt eine sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Kontaktaufnahme, um individuelle Fragestellungen zu klären. Durch die Förderung werden Aktivitäten ermöglicht, die das Verständnis und die Wertschätzung für Natur und Landschaft in Thüringen langfristig stärken und zum Erhalt wertvoller Lebensräume beitragen.
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