Allgemeine Förderungen im Bereich Energie und Umwelt
Förderung für Projekte im Bereich Energie und Umweltschutz in Österreich mit Fokus auf nachhaltiger Entwicklung. Anträge ab 01.04.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte im Bereich Energie und Umweltschutz, die konkrete Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft sowie zum Schutz von Natur und Umwelt leisten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Genossenschaften
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche und ressourcenmäßige Befähigung zur Durchführung von Projekten im Bereich Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit
- Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen gemäß ARR 2014 idgF
Beschreibung
Das allgemeine Förderprogramm im Bereich Energie und Umwelt unterstützt bundesweit in Österreich vielfältige Vorhaben, die einen spürbaren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Schutz von Natur und Umwelt leisten. Zielgruppe sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Existenzgründer:innen, Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine sowie Bildungseinrichtungen, die mit ihren Projekten auf Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Umwelt-/Naturschutz und Klimaschutz abzielen. Als Förderart wird ein Zuschuss gewährt, um innovative Ansätze langfristig und wirkungsvoll zu verankern und den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem voranzutreiben.
Mit dem Förderprogramm werden Maßnahmen gefördert, die konkreten Nutzen für Gesellschaft, Umwelt und Klima erbringen. Das übergeordnete Wirkungsziel ist die Realisierung eines sicheren, wettbewerbsfähigen und ressourcenschonenden Energiesystems, das die österreichischen Klima- und Energieziele voranbringt. Voraussetzung für eine Antragstellung ist die fachliche sowie ressourcenmäßige Befähigung zur Durchführung von Projekten im Bereich Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit und die Erfüllung der sonstigen Bestimmungen gemäß ARR 2014. Anträge können ab dem 01.04.2025 fortlaufend eingereicht werden; ein Budgetlimit besteht nicht. Als Fördergeber zeichnet das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus verantwortlich, das für eine transparente und verlässliche Abwicklung sorgt und engagierte Initiativen in ihrer Umsetzung begleitet.