Allgemeine Förderungen Tourismus
Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus in Kärnten mit Fokus auf Qualitäts- und Infrastrukturverbesserungen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung und Sicherung des Tourismus in Kärnten, insbesondere durch Verbesserungen der Qualität und der touristischen Infrastruktur im Rahmen der Tourismusstrategie des Landes Kärnten und der Tourismusmarke Kärnten 2025+.
Förderfähige Ausgaben
- Qualitätsverbesserungen
- Infrastrukturinvestitionen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Klare touristische Schwerpunktsetzung des Projekts
- Abstimmung mit Land Kärnten, Kärnten Werbung, regionalen Tourismusorganisationen, Gemeinden und Tourismusverbänden
Bewertungskriterien
- Zusatzimpuls zur Tourismusentwicklung in Kärnten
- Ausrichtung an der Tourismusstrategie Kärnten 2025+
Beschreibung
Die Allgemeinen Förderungen Tourismus in Kärnten bieten eine kontinuierlich verfügbare Zuschussmöglichkeit zur Stärkung und Sicherung des regionalen Tourismus. Gefördert werden gezielte Maßnahmen und Investitionen, die eine nachhaltige Qualitätssteigerung und den Ausbau touristischer Infrastrukturen vorantreiben. Als strategischer Rahmen dienen die Tourismusstrategie des Landes Kärnten sowie die Tourismusmarke Kärnten 2025+, die innovative Impulse und eine zukunftsorientierte Positionierung der Region im nationalen und internationalen Wettbewerb unterstützen.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die touristische Projekte in enger Abstimmung mit dem Land Kärnten, Kärnten Werbung, regionalen Tourismusorganisationen und Gemeinden umsetzen. Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Tourismusorganisationen, Tourismusverbände und Unternehmen aus dem Tourismussektor, die mit klarer Schwerpunktsetzung in Kärnten agieren. Gefördert werden vor allem Ausgaben für Qualitätsverbesserungen und Infrastrukturinvestitionen, sofern sie einen zusätzlichen Impuls zur Tourismusentwicklung liefern und sich an den Zielen der Tourismusstrategie Kärnten 2025+ ausrichten. Einreichungen sind fortlaufend möglich, wodurch Projektträger:innen flexibel und bedarfsgerecht ihre Vorhaben planen können. Die Abwicklung und Entscheidung erfolgt durch die Abteilung 7 – Wirtschaft, Tourismus und Mobilität der Kärntner Landesregierung, die als zentrale Anlaufstelle für die wirtschaftliche Steuerung und Förderung touristischer Angebote in Kärnten fungiert.
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