Allgemeine Förderungen Wirtschaft
Regionale Wirtschaftsförderung in Kärnten zur Erhöhung der Standortattraktivität, Förderung von Innovation, Digitalisierung und Sichtbarkeit. Anträge ab 01.01.2025 jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das zentrale Ziel der regionalen Wirtschaftsförderung ist die Erhöhung der Standortattraktivität, der Ausbau Kärntens als regionalen Wirtschaftsstandort sowie die Verbesserung des Images eines Standorts und die Förderung von Innovationen, Digitalisierung und Sichtbarkeit. Vorrangig werden Projekte gefördert, welche einen Zusatzimpuls zur Festigung des Standortes und der Wirtschaft in Kärnten gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Förderungsansuchen mit Name der Organisation, ausführlicher Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Angabe des Umsetzungsortes
- Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Name der Organisation
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung
- Angabe des Umsetzungsortes
Beschreibung
Die „Allgemeinen Förderungen Wirtschaft“ in Kärnten zielen darauf ab, die Standortattraktivität zu steigern, das Image der Region zu verbessern und als Impulsgeber für Forschung & Innovation, Digitalisierung sowie Sichtbarkeit zu dienen. Gefördert werden natürliche und juristische Personen, Existenzgründer:innen sowie aktive Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten, die einen wirtschaftlichen Schwerpunkt und Zusatznutzen für den Wirtschaftsstandort Kärnten aufweisen. Die Initiative unterstützt branchenübergreifend Projekte in den Themenfeldern Unternehmensfinanzierung, Digitalisierung, Forschung & Innovation sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung. Als Zuschuss konzipiert, bietet die Förderung einen unbefristeten, fortlaufenden Zugang ab dem 01.01.2025 und trägt maßgeblich dazu bei, Kärnten als zukunftsorientierten Wirtschaftsraum zu stärken.
Für die Antragstellung ist ein schriftliches Förderungsansuchen erforderlich, das den Namen der Organisation, eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie den Umsetzungsort des Vorhabens enthält. Eine aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Kärnten gilt als zwingende Voraussetzung für die Bewilligung. Die Auswahl erfolgt im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch das Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 7 Wirtschaft, Tourismus und Mobilität. Die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit ermöglicht Planungssicherheit und Flexibilität, um innovative Konzepte zu realisieren und den Wirtschaftsstandort nachhaltig zu stärken.
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