Zuschuss

Allgemeine Musikförderung (inkl. Proberäume Blasmusik)

Förderung der Musikkultur in Niederösterreich: Unterstützung von KomponistInnen, Musikveranstaltungen und akustischer Ausstattung von Proberäumen für Blasmusik. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Fördersumme: Bis zu 50.000 €

Förderziel

Förderung der Musikkultur in Niederösterreich durch finanzielle Unterstützung von Kompositionsaufträgen, Würdigungspreisen, Musikveranstaltungen sowie der akustischen Ausstattung von Proberäumen für Blasmusik.

Förderfähige Ausgaben

  • Kompositionsaufträge
  • Würdigungs- und Anerkennungspreise
  • Musikveranstaltungen (Konzertserien, Meisterkurse, Wettbewerbe)
  • Akustische Ausstattung von Proberäumen für Blasmusik

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes und weiterer Landeskonzepte
  • Hauptwohnsitz oder Sitz des Antragstellers in Niederösterreich oder Projektdurchführung in Niederösterreich
  • Angabe von Eigenleistungen und Finanzierungsbeiträgen Dritter

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Projektkalkulation
  3. Finanzierungsplan
  4. Akustischer Bericht eines beeideten Ziviltechnikers

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes
  • Qualität und Bedeutung für die Musikkultur
  • Einhaltung technischer und qualitativer Vorgaben

Beschreibung

Die Allgemeine Musikförderung des Landes Niederösterreich unterstützt kontinuierlich die Musikkultur in der Region. Gefördert werden unter anderem Kompositionsaufträge für niederösterreichische Komponist:innen sowie die Verleihung von Würdigungs- und Anerkennungspreisen im zweijährigen Rhythmus. Konzertserien, Meisterkurse, Fortbildungsangebote und Wettbewerbe erhalten finanzielle Zuschüsse, die durch ein transparentes Bewerbungsverfahren vergeben werden. Der Fokus liegt auf der qualitativen und kulturellen Bedeutung des Vorhabens und seiner Ausstrahlung weit über die Landesgrenzen hinaus. Teilnehmer:innen aus den Bereichen Kultur, Musik und Kultur & Medien profitieren von der Möglichkeit, Projekte jederzeit einzureichen und flexibel umzusetzen.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit Hauptwohnsitz oder Sitz in Niederösterreich beziehungsweise mit Projektdurchführung im Bundesland. Akustische Ausstattungen von Proberäumen für Blasmusik können mit Förderbeträgen bis zu 50.000 € bezuschusst werden, sofern technische Vorgaben – wie Mindestraumhöhe und Raumgröße – erfüllt werden. Zu den Bewertungskriterien zählen der Beitrag zu den Zielen des NÖ Kulturförderungsgesetzes, die fachliche Qualität sowie die Einhaltung technischer Standards. Antragsunterlagen umfassen ein ausgefülltes Formular, eine detaillierte Projektkalkulation, einen Finanzierungsplan und einen akustischen Bericht eines beeideten Ziviltechnikers. Diese umfassende Förderung stärkt Komponist:innen, Veranstalter:innen und Bauträger:innen gleichermaßen und trägt zur nachhaltigen Entwicklung der niederösterreichischen Musikkultur bei.

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