Zuschuss

Allgemeine Projektförderung der Johann Bünting-Stiftung

Förderung von Projekten gemeinnütziger Verbände/Vereine in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Bildung/Erziehung, Kunst/Kultur und Heimatpflege im Fördergebiet der Johann Bünting-Stiftung. Anträge laufend möglich.

Soziales Gesundheit Bildung Kultur Regionalförderung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten gemeinnütziger anerkannter Verbände und Vereine in den Bereichen der Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Heimatkunde und Heimatpflege im definierten Fördergebiet.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnütziger Status (Freistellungsbescheid)
  • Tätigkeit in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Bildung/Erziehung, Kunst/Kultur oder Heimatpflege
  • Projektstandort im Fördergebiet der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Finanzierungsplan
  3. Kopie des Freistellungsbescheids

Beschreibung

Die Allgemeine Projektförderung der Johann Bünting-Stiftung unterstützt kontinuierlich gemeinnützige Verbände und Vereine in Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind Vorhaben in den Bereichen Wohlfahrtspflege, öffentliche Gesundheitspflege, Bildung und Erziehung sowie Kunst, Kultur und Heimatpflege. Als Zuschuss werden Projekte gefördert, die der Stärkung sozialer Strukturen in ländlichen und städtischen Räumen dienen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf die nachhaltige Wirkung der Vorhaben, die dazu beitragen, Gemeinschaft zu stärken, kulturelles Erbe zu bewahren und Bildungsangebote auszubauen. Interessierte Organisationen können jederzeit Förderanträge einreichen und profitieren von einer unbürokratischen Antragstellung ohne feste Fristen.

Voraussetzung für eine Antragstellung ist die Vorlage des aktuellen Freistellungsbescheids, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie ein vollständig ausgefüllter Förderantrag. Zudem muss der Projektschwerpunkt eindeutig im definierten Fördergebiet verortet sein. Die Stiftung setzt auf Transparenz und fortlaufende Begleitung geförderter Initiativen, um langfristige Partnerschaften zu ermöglichen. Durch die monatlich möglichen Einreichungen entsteht eine hohe Flexibilität für gemeinnützige Akteur:innen, neue Ideen zeitnah umzusetzen. Mit dieser Förderinitiative trägt die Johann Bünting-Stiftung dazu bei, innovative und wirkungsstarke Projekte in den Regionen nachhaltig zu realisieren und schafft so eine stabile Basis für gesellschaftliches Engagement vor Ort.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.