Allgemeine Sportförderung - Förderung des Turn- und Sportwesens außerhalb von Schulen
Förderung für burgenländische Sportdach- und Fachverbände sowie Vereine mit Sitz im Burgenland für Trainerförderung, Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen sowie Fahrtkostenerstattung. Gültig von 10.06.2013 bis unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützungsmaßnahmen für anerkannte burgenländische Sportdach- und Fachverbände, die Trainerförderung, die Förderung für die Organisation und Durchführung von nationalen und internationalen Sportveranstaltungen im Burgenland sowie die Fahrtkostenersätze für burgenländische Sportvereine und Landesverbände außerhalb des Spitzensports.
Förderfähige Ausgaben
- Trainerförderung
- Veranstaltungskosten
- Fahrtkosten
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Burgenland
- Mitgliedschaft in einem burgenländischen Sportfachverband
- Teilnahme an organisierten Fachverbandsmeisterschaften
- Anerkennung als bgld. Dach- oder Fachverband
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formblatt
- Bankdaten
- bewilligtes Budget
- Rechnungsabschluss des abgelaufenen Sportjahres
- Tätigkeitsbericht
- Veranstaltungskonzept
- Ausschreibung
- Einnahmen-Ausgabenbudget
- Nachweis der Durchführungsvergabe
- Ergebnislisten oder Spielerblankett
Beschreibung
Die Allgemeine Sportförderung unterstützt burgenländische Sportdach- und Fachverbände sowie Vereine mit Sitz im Burgenland bei der professionellen Weiterentwicklung ihres Angebots und der Durchführung von Wettkämpfen abseits schulischer Einrichtungen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Trainer:innenqualifizierung, die Planung und Realisation nationaler und internationaler Sportveranstaltungen im Burgenland sowie Fahrtkostenerstattungen für Sportvereine und Landesverbände außerhalb des Spitzensports. Antragsberechtigt sind anerkannte bgld. Verbände und Vereine, die Mitglied in einem burgenländischen Fachverband sind und an organisierten Fachverbandsmeisterschaften teilnehmen. Dieses Förderinstrument steht seit Juni 2013 unbefristet zur Verfügung und eröffnet kontinuierlich neue Antragschancen in den Bereichen Sport, Kultur und Medien.
Förderfähig sind Ausgaben für Trainer:innenhonorare, Veranstaltungslogistik und Reisekosten. Als Voraussetzung gelten ein nachgewiesener Sitz im Burgenland, die Verbandszugehörigkeit, die Teilnahme an Fachverbandsmeisterschaften sowie die offizielle Anerkennung als Dach- oder Fachverband. Für die Antragstellung sind unter anderem ein ausgefülltes Formblatt, Bankdaten, der Rechnungsabschluss des vergangenen Sportjahres, Tätigkeitsbericht und Ergebnislisten einzureichen. Die konkreten Fristen richten sich nach den in den Richtlinien festgelegten Terminen. Durch die Bereitstellung eines Zuschusses leistet das Land Burgenland einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Breiten- und Freizeitsportstrukturen und fördert das sportliche Engagement auf regionaler Ebene.