Allgemeine Tourismusförderung
Förderung von Projekten von Tourismusverbänden und Projektträgern in der Steiermark zur Verstärkung der touristischen Profilierung, z. B. Marketing, Digitalisierungsmaßnahmen und touristisch relevante Veranstaltungen. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel des Förderungsprogrammes ist die finanzielle Unterstützung von Projekten, die den Tourismusstandort Steiermark nachhaltig stärken, national und international positionieren sowie zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Erlebnisqualität, Gästebindung und Markenwahrnehmung durch Marketing-, Digitalisierungs- und Standortentwicklungsaktivitäten sowie die Durchführung touristisch relevanter Veranstaltungen.
Förderfähige Ausgaben
- Alle im Zusammenhang mit dem Antragsgegenstand effektiv getätigten Ausgaben, dokumentiert durch beglichene Rechnungen oder Buchhaltungsunterlagen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierungskosten, Bankgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichts- und Notariatsgebühren
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss den strategischen Leitlinien des Tourismusressorts Steiermark entsprechen
- Markenkonforme Gestaltung nach den Vorgaben des regionalen Tourismusverbandes
- Projekt von öffentlichem Interesse und mindestens regionaler Bedeutung
- Nachweis der Gesamtfinanzierung durch geeignetes Finanzierungskonzept
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis der wirtschaftlichen und fachlichen Eignung
- Detaillierte Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung nach Kostengruppen
- Detaillierter Finanzierungsplan
- Aufstellung weiterer Förderungen zum Projekt
Bewertungskriterien
- Tourismuswirtschaftliche Bedeutung des Projekts
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers
- Angemessenheit der Gesamtfinanzierung und Finanzierungserfordernisse
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Programm zur Allgemeinen Tourismusförderung der Steiermark bietet kontinuierlich Zuschüsse für Projekte von Tourismusverbänden und anderen gemeinnützigen Organisationen, die zur nachhaltigen Stärkung und internationalen Positionierung des Tourismusstandorts beitragen. Gefördert werden unter anderem Marketingaktivitäten, Digitalisierungsmaßnahmen sowie die Optimierung und Entwicklung neuer touristischer Angebote. Auch die Durchführung von Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Bedeutung wird unterstützt. Ziel ist die Steigerung der Erlebnisqualität, der Gästebindung und der Markenwahrnehmung „Grünes Herz Steiermark“ mittels innovativer Standortentwicklungsaktivitäten und markenkonformer Gestaltung nach den Vorgaben des regionalen Tourismusressorts.
Antragsberechtigt sind Tourismusverbände und Projektträger:innen mit nachgewiesener fachlicher und wirtschaftlicher Eignung im nicht-gewerblichen Bereich. Die Fördersumme beträgt bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, belegt durch beglichene Rechnungen oder Buchhaltungsunterlagen. Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Bank- und Verwaltungsgebühren sowie Eigenleistungen. Die Auswahl erfolgt anhand tourismuswirtschaftlicher Bedeutung, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeitsaspekten und Angemessenheit des Finanzierungskonzepts. Erforderliche Unterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan sowie Nachweise über bereits gesicherte Förderungen. Anträge können jederzeit elektronisch eingereicht werden, es besteht keine Fristbindung. Eine Bewilligung erfolgt durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung, die Förderentscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
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