Allgemeine Tourismusförderungen
Unterstützung der Internationalisierung der Tourismuswirtschaft und von Kooperationsprojekten oberösterreichischer Tourismusunternehmen. Anträge können jederzeit (unbegrenzt) gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Internationalisierung der Tourismuswirtschaft bzw. Unterstützung von Kooperationsprojekten oberösterreichischer Unternehmen aus dem Bereich Tourismus.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz in Oberösterreich
- Anerkennung und Einhaltung der Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fördererklärung
- Projektbeschreibung
- Kosten- / Finanzierungsplan
- Projektbericht
- Kosten- / Finanzierungsnachweis
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
Beschreibung
Die Förderung unterstützt die Internationalisierung der Tourismuswirtschaft in Oberösterreich sowie die Realisierung gemeinsamer Projekte oberösterreichischer Tourismusunternehmen. Zielgruppen sind kleine und mittlere Betriebe sowie lose Zusammenschlüsse wie Arbeitsgemeinschaften, Wirtschafts- und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Oberösterreich, die die Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes OÖ anerkennen. Gefördert werden personelle, sachliche und investive Aufwendungen zu 100 % als nicht rückzahlbare Zuschüsse ohne eigenes Kostenrisiko. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten gestärkt, grenzüberschreitende Kooperationen gefördert und die regionale Tourismusentwicklung nachhaltig vorangetrieben werden.
Ein formloser Antrag samt Fördererklärung kann jederzeit eingereicht werden; ein festes Fristende ist nicht vorgesehen. Erforderliche Unterlagen umfassen neben der Fördererklärung eine detaillierte Projektbeschreibung und einen Kosten-/Finanzierungsplan. Nach Projektabschluss sind Projektbericht, Kosten-/Finanzierungsnachweis, Rechnungen und Zahlungsbelege vorzulegen, damit die Abteilung Wirtschaft die Auszahlung als einmalige Beihilfe freigibt. Die Abwicklung erfolgt durch die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung. Durch eine unkomplizierte Einreichung, eine transparente Prüfung und eine 100 %ige Förderquote eröffnet das Programm vielfältige Chancen für regionale Touristiker:innen, den Schritt ins internationale Geschäft erfolgreich zu meistern.