Zuschuss

Allgemeine Wirtschaftsförderungen

Förderung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich und zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Ziel des Programms ist die Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich sowie die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der oberösterreichischen Wirtschaft.

Förderfähige Ausgaben

  • Materielle Kosten
  • Immaterielle Kosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich
  • Arbeitsgemeinschaften/Interessensgemeinschaften oberösterreichischer Unternehmen
  • Wirtschaftsvereine und gemeinnützige Vereine aus Oberösterreich
  • Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Projekte müssen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich beitragen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Fördererklärung
  2. Projektbeschreibung
  3. Rechnungen
  4. Zahlungsbelege

Beschreibung

Die Allgemeine Wirtschaftsförderung des Landes Oberösterreich bietet einen unbefristeten, nicht rückzahlbaren Zuschuss zur nachhaltigen Stärkung des regionalen Wirtschaftsstandorts. Mit einem Fokus auf Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Beratung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eröffnet das Programm vielfältige Chancen, um die Wettbewerbsfähigkeit oberösterreichischer Unternehmen und Organisationen zu erhöhen. Projekte, die innovative Vorhaben, Strukturverbesserungen oder Kooperationen zwischen Unternehmen fördern, qualifizieren sich für eine finanzielle Unterstützung. Die Antragstellung kann jederzeit formlos erfolgen, wodurch Förderwerber:innen flexibel auf Marktanforderungen und Entwicklungsbedarfe reagieren können.

Förderberechtigt sind Unternehmen, Arbeitsgemeinschaften, Wirtschaftsvereine sowie gemeinnützige Vereine mit Sitz in Oberösterreich, die ihre Projekte zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts einreichen. Voraussetzung ist die vollständige Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich und der Nachweis, dass das Vorhaben wesentlich zur regionalen Wertschöpfung beiträgt. Anrechenbare Kosten umfassen sowohl materielle als auch immaterielle Ausgaben. Zur Antragseinreichung werden eine Fördererklärung und eine Projektbeschreibung benötigt, ergänzt durch Rechnungen und Zahlungsbelege. Nach positiver Prüfung durch die Abteilung Wirtschaft und Forschung wird die Förderung als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe ausbezahlt.

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