ALPHA+ besser lesen und schreiben
Der Freistaat Bayern fördert flächendeckend Alphabetisierungskurse für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten im Lesen und Schreiben. Zuschuss bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt geeignete Träger bei der Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen (Alpha-Level 3 und niedriger), um ihre Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Pauschal 42,23 € je Unterrichtseinheit für Kursdurchführung
- Pauschal 42,23 € je Unterrichtseinheit für sozialpädagogische Betreuung oder Hilfestellung
- Max. 50 € je Projektleiterstunde (60 Minuten)
- Pauschal 25 € je UE Kinderbetreuung
- Pauschal 5 € je UE für Ausstattungsgegenstände und Lehr-/Lernmaterial
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Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern
- Personen mit schriftsprachlichen Kompetenzen auf Alpha-Level 3 oder niedriger
- Vorlage eines eigenständig erstellten Projektkonzepts
- Nachweis über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
- Einsatz fachlich qualifizierter Lehrkräfte
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektkonzept
- Referenzen oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel
- Nachweise zur Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals
- vorläufige Teilnehmerliste
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Der Freistaat Bayern bietet im Rahmen des Förderprogramms „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ eine pauschalierte Zuschussfinanzierung für flächendeckende Alphabetisierungskurse an. Trägerinstitutionen aus Bildungseinrichtungen, öffentlichen Institutionen sowie gemeinnützigen Vereinen erhalten eine Förderung von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, um Bewohner:innen und gewöhnliche Aufenthaltsberechtigte ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen (Alpha-Level 3 und niedriger) fachgerecht zu unterstützen. Ziel ist die Stärkung der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben durch qualifizierten Unterricht und sozialpädagogische Begleitung. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten sowie eine frühzeitige Antragstellung – spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn – sind verpflichtend. Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Voraussetzung für die Zuwendung sind unter anderem ein eigenständig erstelltes Projektkonzept, Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement und der Einsatz qualifizierter Lehrkräfte. Kurse müssen zwischen 60 und 200 Unterrichtseinheiten (UE à 45 Minuten) umfassen und am dritten Unterrichtstag eine Mindestteilnehmendenzahl von drei Personen aufweisen. Die Dokumentation von Leistungsstand und Lernfortschritt ist verbindlich. Gefördert werden pauschal 42,23 € je UE für Kursdurchführung und sozialpädagogische Betreuung, bis zu 50 € pro Projektleiterstunde, 25 € pro UE Kinderbetreuung, 5 € pro UE für Lehr- und Lernmaterial sowie pauschal 12 % indirekter Kosten. Die Antragsunterlagen umfassen unter anderem Projektkonzept, Qualifikationsnachweise des Personals, vorläufige Teilnehmerliste und einen Kosten- und Finanzierungsplan.