Alpine Hüttenausbauförderung
Förderung zur Erhaltung der alpinen Schutzhütteninfrastruktur oberhalb von 800 m Seehöhe in Oberösterreich mit 100 % Förderquote (max. 80.000 € pro Jahr). Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Erhaltung der alpinen Schutzhütteninfrastruktur, um die Erlebbarkeit der alpinen Fauna und Flora sowie den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft für BesucherInnen weiterhin zu ermöglichen und die Bewusstseinsbildung in der Erholungsreserve zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Renovierung und Instandhaltung der alpinen Hütteninfrastruktur
- Sanierung und Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen (Fluchtleitern, Beleuchtungen, Feuerschutzeinrichtungen, Stromaggregate, Kommunikationseinrichtungen)
- Nachrüstung von Sanitäranlagen in Schlafräumen und Küchen
- Sanierung von Fassaden unter Bedachtnahme des Landschaftsbildes
- Errichtung von Hüttenaußenbereichen (Treppen, Vorplätze, Abstellmöglichkeiten)
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landesleitung eines Alpinvereins
- Alpinhütte in Oberösterreich mit Lage über 800 m Seehöhe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderformular Allgemeine Naturschutzförderungen (LWLD-N/E-16)
- Umfassende Beschreibung des Vorhabens
- Kostenaufstellung und Kostenvoranschläge
- Rechnungs- und Zahlungsnachweise
- Behördliche Bewilligungen, sofern erforderlich
Beschreibung
Im Rahmen der Alpine Hüttenausbauförderung unterstützt das Land Oberösterreich gemeinnützige Vereinsleitungen beim Erhalt und der Modernisierung von alpinen Schutzhütten oberhalb von 800 m Seehöhe. Das Programm gewährt einen reinen Zuschuss von 100 % der nachweisbaren Nettokosten bis zu maximal 80.000 € pro Förderwerber:in und Jahr. Gefördert werden umfangreiche Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, darunter die Sanierung und Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen (Fluchtleitern, Beleuchtungen, Feuerschutz, Stromaggregate, Kommunikationseinrichtungen), der Einbau beziehungsweise die Erneuerung von Türen und Fenstern sowie die Modernisierung von Sanitäranlagen in Schlafräumen und Küchen. Zusätzlich gehören landschaftsverträgliche Fassadensanierungen und die Errichtung von Außenbereichen wie Treppen, Vorplätze und Abstellmöglichkeiten zum Förderumfang, um den Erholungswert der alpinen Naturlandschaft zu sichern und die Erlebbarkeit von Fauna und Flora langfristig zu gewährleisten.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, solange die budgetäre Bedeckung gegeben ist. Förderberechtigt sind Landesleitungen von Alpinvereinen in Oberösterreich, deren Hütte über 800 m Seehöhe liegt. Grundlage für den Antrag ist das Formular „Allgemeine Naturschutzförderungen (LWLD-N/E-16)“, ergänzt um eine umfassende Projektbeschreibung, eine detaillierte Kostenaufstellung mit Kostenvoranschlägen, Rechnungs- und Zahlungsnachweise sowie erforderliche behördliche Bewilligungen. Nach positiver Förderzusage erfolgen stichprobenartige Kontrollen durch die Förderstelle. Mit dieser dauerhaften Fördermöglichkeit leistet das Land Oberösterreich einen wesentlichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Erholungsreserve und trägt zur nachhaltigen Sicherung alpiner Schutzräume bei.