Zuschuss

Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Zuschussförderung für Flughäfen in Deutschland zur Implementierung alternativer bodengestützter Stromversorgungssysteme für Flugzeuge. Anträge können fortlaufend bis zum Ende der Programm-Mittel gestellt werden.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von alternativen Technologien zur klima- und umweltfreundlichen Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen, um Emissionen zu reduzieren und den Betrieb nachhaltiger zu gestalten.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Installation von Bodenstromversorgungsanlagen
  • Planungs- und Genehmigungskosten
  • Bauliche Infrastrukturmaßnahmen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Betriebskosten
  • Forschung und Entwicklungsaufwand außerhalb der Installation

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb eines zivilen Flughafens in Deutschland
  • Einsatz alternativer bodengestützter Stromversorgungstechnologien
  • Einhalten der technischen Vorgaben der BAV

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweis des Flughafenbetriebs
  4. Technische Konzeptunterlagen

Bewertungskriterien

  • Technische Umsetzungsfähigkeit
  • Umweltwirksamkeit
  • Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Die Bodenstrom-Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt bundesweit den Einsatz alternativer bodengebundener Stromversorgungstechnologien an zivilen Flughäfen. Gefördert werden Anschaffung und Installation von Bodenstromversorgungsanlagen sowie damit verbundene Planungs- und Genehmigungskosten und bauliche Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist die Reduktion von CO₂-Emissionen und die nachhaltige Modernisierung des Flughafenbetriebs. Antragsberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die einen zivilen Flughafen betreiben und die technischen Vorgaben der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) erfüllen. Eine kontinuierliche Einreichung von Förderanträgen ist bis zur Erschöpfung der Haushaltsmittel möglich.

Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Kosten- und Finanzierungsplan, ein Nachweis des Flughafenbetriebs sowie technische Konzeptunterlagen erforderlich. Die Förderentscheidung basiert auf der technischen Umsetzungsfähigkeit, der Umweltwirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit des geplanten Vorhabens. Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten sowie Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen außerhalb der Installation. Mit dem Zuschusswettbewerb werden Betreiber:innen bodengestützter Stromversorgungssysteme motiviert, in emissionsarme Technologien zu investieren und den Luftverkehr klimafreundlich zu gestalten. Die Abwicklung und Bewilligung erfolgt durch die BAV als zuständige Abwicklungsbehörde.

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