Alternativenergieförderung - Stromspeicher für Photovoltaikanlagen
Einmaliger Baukostenzuschuss von 50 % für stationäre Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaikanlagen in Kärnten. Maximal €350 pro kWh Nennkapazität (bis zu 10 kWh pro Standort). Antrag nach Fertigstellung, Frist unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für Photovoltaikanlagen in Gebäuden (privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich und durch gemeinnützige Vereine), um die Eigenverbrauchsoptimierung von Solarstrom zu erhöhen und überwiegende Selbstnutzung zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für stationäre Stromspeicher
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bleispeicher
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gebäudenutzung (privat, öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich, gemeinnützig) mit überwiegender Selbstnutzung
- Errichtung durch befugtes Unternehmen
- 10-Jahres-Garantie für das Speichersystem
- Inbetriebnahmeprotokoll bzw. Netzzugangsvertrag (bei <100 % Eigennutzung)
- Zählpunktbezeichnung der Photovoltaikanlage (bei <100 % Eigennutzung)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Abnahmeprotokoll
- Originalrechnungen und -zahlungsbelege
- Kopie der Inbetriebnahmemeldung bzw. des Netzzugangsvertrages
Beschreibung
Im Rahmen der Alternativenergieförderung in Kärnten stehen privaten und öffentlichen Einrichtungen sowie landwirtschaftlichen Betrieben, Unternehmen und gemeinnützigen Vereinen einmalige Baukostenzuschüsse von 50 % der anerkennungsfähigen Investitionskosten für stationäre Stromspeicher in Kombination mit Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Gefördert werden Speicherlösungen mit bis zu 10 kWh Nennkapazität pro Standort – maximal 350 €/kWh und insgesamt bis zu 3.500 € pro Einrichtung. Ziel ist die Optimierung des Eigenverbrauchs von Solarstrom und die Gewährleistung einer überwiegenden Selbstnutzung. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bleispeicher. Die Initiative leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und zur Stärkung der lokalen Energiewende.
Voraussetzung für eine Bewilligung sind unter anderem die Errichtung durch ein befugtes Unternehmen, eine zehnjährige Systemgarantie sowie die Einhaltung der Energieförderungsrichtlinie des Landes Kärnten. Ein Inbetriebnahmeprotokoll beziehungsweise ein Netzzugangsvertrag sowie die Zählpunktbezeichnung sind bei teilweiser Einspeisung erforderlich. Pro Photovoltaikanlage und Gebäude kann jeweils nur ein Speichersystem gefördert werden. Anträge sind nach Fertigstellung der Anlage einzureichen – eine Ausnahme gilt bei Überschreitung der de-minimis-Grenze vor Beginn der Arbeiten. Sämtliche Unterlagen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung vorliegen. Gefördert werden ausschließlich Investitionskosten für stromtechnische Komponenten; Planungs- und Beratungskosten sowie Bleispeicher sind nicht zuschussfähig. Für die Antragstellung sind das vollständig ausgefüllte Förderformular, das Abnahmeprotokoll, Originalrechnungen mit Zahlungsbelegen sowie eine Kopie der Inbetriebnahmemeldung beziehungsweise des Netzanschlussvertrags einzureichen. Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an; die Auszahlung erfolgt nach Bestätigung der Vollständigkeit und ist budgetabhängig. Kontrollen werden nach Zufallsprinzip vor Ort durchgeführt.