Altersgerecht Umbauen – Kredit
KfW-Kredit für barrierereduzierende Maßnahmen und verbesserten Einbruchsschutz in bestehenden Wohngebäuden. Bis zu 50.000 € Kredit je Wohneinheit, 100% Förderung. Anträge jederzeit über die Hausbank.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden zur Barrierereduzierung und Verbesserung des Einbruchschutzes sowie dem Ersterwerb barrierefrei umgebauter Immobilien.
Förderfähige Ausgaben
- Barrierereduzierende Baumaßnahmen
- Einbruchschutzmaßnahmen
- Kauf barrierefrei umgebauter Wohnimmobilie (Ersterwerb)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ferienhäuser und -wohnungen
- Wochenendhäuser
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen nach Heimordnungsrecht
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Barriereabbau in bestehenden Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
- Erfüllung der technischen Mindestanforderungen laut Anlage zur Förderrichtlinie
- Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
- Maßnahmen an Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen (kein Ferienhaus oder Wochenendhaus)
- Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme bei Ersterwerb
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Merkblatt Altersgerecht Umbauen
- Anlage Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen
- Beratungsformular zum Antrag (optional)
- Fachunternehmerbestätigung
- Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite
- Produktspezifische Datenschutzhinweise
Beschreibung
Die KfW-Kreditlinie unterstützt mit zinsgünstigen Darlehen barrierereduzierende und einbruchschutzrelevante Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden bundesweit. Förderberechtigt sind Privatpersonen (Eigentümer:innen und Mieter:innen), Wohnungseigentümer:innengemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Bauträger sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Programm deckt Umbaumaßnahmen wie Wegbefestigungen, Rampen, Treppenlifte, barrierefreie Bäder, verbreiterte Türdurchgänge sowie einbruchhemmende Türen und Fenster, Gitter, Rollläden und moderne Smart-Home-Sicherheitssysteme ab. Neben dem Um- und Ausbau können auch der Ersterwerb barrierefrei umgebauter Immobilien gefördert werden. Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit lassen sich zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Anträge können jederzeit unkompliziert über ein Kreditinstitut vor Ort eingereicht werden, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Es richtet sich an alle Unternehmensgrößen und Privatinteressierte und unterstützt Investitionen in Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau.
Zur Antragsberechtigung müssen die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Eine Antragstellung für den Erwerb erfolgt innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Nicht förderfähig sind Ferien- und Wochenendhäuser, gewerblich genutzte Flächen, Einrichtungsbauten nach Heimordnungsrecht, Umschuldungen, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie digitale Unterhaltungsgeräte. Zur Einreichung sind neben dem Merkblatt „Altersgerecht Umbauen“ und der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ die Fachunternehmerbestätigungen, allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite sowie produktspezifische Datenschutzhinweise bereitzustellen; ein Beratungsformular ist optional. Zinssatz, Laufzeit und tilgungsfreie Anlaufzeiten lassen sich den jeweiligen Bedürfnissen anpassen. Dieses Programm trägt dazu bei, das komfortable und sichere Wohnen aller Generationen zu fördern und bietet Investitionsanreize für private und institutionelle Antragstellende.
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