Altersgerechter Umbau - Investitionszuschuss
Investitionszuschuss in Wien für altersgerechte und barrierefreie Umbauten (z.B. Badezimmer, Zugang) mit 35 % Zuschuss bis maximal 4.200 €. Anträge bis 31.12.2025 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von barrierefreien, altersgerechten Umbauten in Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern zur Verbesserung der Wohnqualität und Sicherheit im Alter.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Umbauten (z.B. Badezimmer, Zugänge)
- Sanitärinstallationen gemäß ÖNORM B 1600
- Einbau von Rampen und Hebehilfen
- Installation von Treppenliften und Schrägaufzügen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Bloße Materialkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende sind mindestens 60 Jahre alt zum Zeitpunkt der Antragstellung
- Antragstellende gehören dem begünstigten Personenkreis mit Einkommensgrenzen gemäß § 11 WWFSG 1989 an
- Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragstellenden
- Die Nutzfläche der Wohnung beträgt 22 bis 150 m²
- Vor Antragstellung wurde ein kostenloses Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung in Anspruch genommen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch beim Infopoint für Wohnungsverbesserung
- Nachweis über das aktuelle Haushaltseinkommen (Nettoeinkommen aller Personen im gemeinsamen Haushalt)
- Bei Mietwohnungen: Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers
- Bei Gemeindewohnungen: Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
- Bei Eigentumswohnungen: Auszug aus dem Grundbuch als Eigentumsnachweis
- Bei Kleingartenwohnhäusern: Auszug aus dem Grundbuch oder Pachtvertrag
- Bei baubewilligungspflichtigen Maßnahmen: Baubewilligung oder Bauanzeige samt Einreichplan
- Beim Badumbau: Kostenvoranschläge/Rechnungen mit Bestätigung altersgerechter, barrierefreier Ausführung gemäß ÖNORM B 1600
- Bei Behindertenliften: Kopie der an die Baupolizei gerichteten Fertigstellungsmeldung mit Eingangsvermerk und positives Gutachten über die Abnahmeprüfung nach dem Wiener Aufzugsgesetz
Beschreibung
Das Programm in Wien fördert altersgerechte und barrierefreie Umbauten in Wohnungen, Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern mit einem Investitionszuschuss von 35 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.200 €. Ziel ist die Steigerung von Wohnkomfort und Sicherheit im Alter durch bauliche Anpassungen wie Badsanierungen, Zugangsverbesserungen, Rampen, Hebehilfen sowie den Einbau von Treppenliften und Schrägaufzügen nach ÖNORM B 1600. Das Programm richtet sich an Privatpersonen ab 60 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Durch die kostenfreie Erstberatung im Infopoint für Wohnungsverbesserung wird eine fachgerechte Planung sichergestellt, bevor umfangreiche Maßnahmen umgesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Mieter:innen, Eigentümer:innen und Pächter:innen von Kleingartenwohnhäusern mit einer Wohnfläche zwischen 22 m² und 150 m² und Umbaukosten ab 3.000 €. Zusätzlich gilt eine Einkommensgrenze gemäß § 11 WWFSG 1989. Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht gefördert. Für die Antragstellung bis zum 31. Dezember 2025 sind u. a. der Nachweis über das verpflichtende Beratungsgespräch, die aktuelle Haushaltseinkommensübersicht, Zustimmungserklärungen der Immobilieneigentümer:innen oder Wiener Wohnen, Grundbuchauszüge bzw. Pachtverträge sowie bei Bedarf Baubewilligung und detaillierte Kostenvoranschläge vorzulegen. Damit trägt das Förderangebot nachhaltig zu barrierefreien Wohnverhältnissen für Senior:innen in Wien bei.