Zuschuss

Altersteilzeitgeld

Das Altersteilzeitgeld erstattet Arbeitgeber:innen einen Teil des Mehraufwands für Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge bei vertraglich vereinbarter Altersteilzeit. Antragstellung jederzeit möglich.

Soziales Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 90%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Abgeltung eines Teils des Mehraufwands, der durch Lohnausgleich (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) sowie durch Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des vor der Altersteilzeit gebührenden Entgelts entsteht.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnausgleichskosten
  • Sozialversicherungsbeiträge

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vertragliche Altersteilzeitvereinbarung mit 40–60 % Arbeitszeitreduktion
  • Dienstnehmer:innen haben das Eintrittsalter für Altersteilzeit erreicht
  • Mindestbeschäftigungsdauer vor Beginn der Altersteilzeit nachweisbar

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragformular Altersteilzeitgeld
  2. Kopie der Altersteilzeitvereinbarung
  3. Bestätigung des Pensionsversicherungsträgers

Beschreibung

Das Altersteilzeitgeld unterstützt Unternehmen österreichweit dabei, Mitarbeitende in den letzten Berufsjahren zu halten und schrittweise in den Ruhestand zu begleiten. Arbeitgeber:innen erhalten eine Erstattung von bis zu 90 % des Mehraufwands, der durch einen vertraglich vereinbarten Lohnausgleich (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) und die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des bisherigen Entgelts entsteht. Voraussetzung ist eine Reduktion der Arbeitszeit um 40 – 60 % bei Dienstnehmer:innen, die das Eintrittsalter für Altersteilzeit erreicht haben und eine Mindestbeschäftigungsdauer vorweisen können. Sowohl kontinuierliche Modelle als auch Blockzeitmodelle sind möglich, wobei die Förderquote bei Letzteren stufenweise angepasst wird. Eine Korri­dorpension sichert auf Antrag sogar 100 % Ersatzleistung, während bei Blockzeitmodellen ab 2029 kein Aufwandersatz mehr gewährt wird. Das Fördervolumen ist unbeschränkt, die Projektdauer beträgt bis zu 60 Monate und die Auszahlung erfolgt quartalsweise.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und unbegrenzt offen. Gefördert werden ausschließlich die Ausgaben für den Lohnausgleich sowie die zugehörigen Sozialversicherungsbeiträge. Zur Einreichung sind das ausgefüllte Antragsformular Altersteilzeitgeld, eine Kopie der vertraglichen Altersteilzeitvereinbarung sowie die Bestätigung des Pensionsversicherungsträgers vorzulegen. Mit dieser Förderung fördert das AMS die nachhaltige Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen (insbesondere 50 +) und entlastet Unternehmen im Übergang in die Pension. Weitere Details zu Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren bietet das AMS in seinen regionalen Geschäftsstellen und auf der offiziellen AMS-Website.

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