AMIF 21-27: Aufbau und Stärkung der strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten von Drittstaaten
Förderung von Projekten zum Aufbau und Stärkung der strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten in drittstaatlichen Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitregionen mittels Finanzierung von Infrastruktur, Equipment und Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Anträge bis 31.12.2029 laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die strukturellen Aufnahme- und Schutzkapazitäten direkt oder in unmittelbarer Nähe von Herkunftsregionen sowie in relevanten Drittstaaten aufbauen. Dies erfolgt durch Finanzierung von Infrastruktur, Equipment sowie durch Aus- und Weiterbildung von Personal und Weitergabe von Best-Practice. Ziel ist es, Sicherheit, funktionierende Asylsysteme, Schutzmechanismen und Unterstützungsinfrastruktur vor Ort zu stärken und irreguläre Migration zu minimieren.
Förderfähige Ausgaben
- Infrastruktur
- Equipment
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Personalkosten
- Reisekosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Schuldenausgleich
- Rückwirkende Kosten
- Investitionen in unbebaute Grundstücke
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentlicher Aufruf zur Einreichung
- Vollständige und fristgerechte Einreichung
- Einhaltung der Zielgruppenzuordnung
- Mindestfördersumme 100.000 €
- AMIF-Kofinanzierung bis 75 %
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
- Zeitplan
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Kooperationsvereinbarung
Bewertungskriterien
- Relevanz für Zielgruppe
- Qualität der Projektkonzeption
- Kapazitätsaufbau
- Effizienz der Mittelverwendung
Beschreibung
Die Fördermaßnahme zum Aufbau und zur Stärkung struktureller Aufnahme- und Schutzkapazitäten in Drittstaaten unterstützt Projekte in Herkunfts-, Erstaufnahme- und Transitregionen durch Zuschüsse für den Ausbau von Infrastruktur, die Beschaffung von Equipment sowie für Aus- und Weiterbildungsangebote. Im Fokus stehen Sicherheitsstrukturen, funktionierende Asylverfahren, lokale Schutzmechanismen und Unterstützungsinfrastruktur, um vor Ort Lebensbedingungen zu verbessern und irreguläre Migration zu reduzieren. Gefördert werden sowohl bauliche Maßnahmen als auch technische Ausstattung und Qualifizierungsprogramme für Personal unter Weitergabe von Best-Practice-Ansätzen. Der Fonds gewährt anteilige Förderquoten von 75 % bis 90 % der förderfähigen Ausgaben, bei einer Mindestprojektsumme von 100.000 € pro Jahr. Anträge können laufend bis zum 31.12.2029 eingereicht werden, Projektbeginn ist ab 02.03.2023 möglich.
Interessiert sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts – darunter Kommunen, internationale Organisationen, Non-Profit-Einrichtungen, Unternehmen und Stiftungen. Voraussetzung ist die vollständige, fristgerechte Einreichung im Rahmen eines öffentlichen Aufrufs, die Zuordnung zur Förderzielgruppe sowie die Erfüllung der AMIF-Kofinanzierungsgrenzen bis 75 %. Förderfähige Kosten umfassen Infrastruktur, Equipment, Ausbildungs- und Personalkosten, Reisekosten und sonstige sachbezogene Ausgaben; ausgeschlossen sind Schuldenausgleich, rückwirkende Kosten und Investitionen in unbebaute Grundstücke. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Zielgruppenrelevanz, Projektkonzeption, Kapazitätsaufbau und Effizienz der Mittelverwendung. Zur Bewerbung sind Projektbeschreibung, Finanzplan, Zeitplan, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Kooperationsvereinbarung einzureichen.