AMIF 21-27: Herkunftsländerrecherche
Förderung von Projekten zur Erhebung, Analyse und Bereitstellung von Informationen zur Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerbenden im Rahmen des AMIF 2021–2027 in Wien. Anträge sind laufend bis 31.12.2029 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die die Erhebung von Informationen über die Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerbern zum Inhalt haben. Diese Informationen werden kontinuierlich analysiert, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Anschließend werden die Ergebnisse in einer gemeinsamen Herkunftsländerinformationsdatenbank veröffentlicht oder bereitgestellt und mit anderen EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Bei Bedarf werden Fact-Finding-Missionen durchgeführt, um Empfehlungen zur möglichen Verbesserung von Schutzmaßnahmen und Perspektiven vor Ort zu formulieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Studienkosten
- IT-Entwicklungskosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
- Gewinnverwendung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fördervergabe erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Aufrufs zur Einreichung von Projekten
- Nur vollständige und fristgerechte Einreichungen werden zur Bewertung zugelassen
- Einhaltung der Zielgruppe und Zuordnung zu einer Maßnahme muss gegeben sein
- Mindestfördersumme pro Projekt und Jahr 100.000 €
- Höchstsatz der AMIF-Kofinanzierung von 75 % einzuhalten
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der juristischen Person
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Relevanz des Projekts
- Methodische Qualität
- Effizienz und Nachhaltigkeit
Beschreibung
Im Rahmen der Förderinitiative AMIF 21-27 werden Projekte unterstützt, die fundierte Informationen zur Situation in den Herkunftsländern von Asylbewerber:innen erheben, kontinuierlich analysieren und in einer gemeinsamen Herkunftsländerinformationsdatenbank bereitstellen. Die daraus gewonnenen Daten werden mit anderen EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht und bei Bedarf durch Fact-Finding-Missionen ergänzt, um Empfehlungen für den Ausbau von Schutzmaßnahmen und Perspektiven vor Ort zu formulieren. Zugleich werden Mechanismen für regelmäßige Aktualisierung, Qualitätssicherung und bedarfsorientierte Bereitstellung der Informationen etabliert. Expert:innen aus Forschung & Innovation, Digitalisierungs-, Arbeits- und Sozialprojekten erhalten so eine verlässliche Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungsprozesse und eine europäische Zusammenarbeit in Migrationsfragen.
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, internationale Organisationen und Kooperationspartnerschaften. Das Instrument gewährt einen Zuschuss von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben; die Mindestfördersumme beträgt 100.000 € pro Projekt und Jahr, das Gesamtvolumen beläuft sich auf 3,368 Mio. €. Antragsberechtigt sind öffentliche Institutionen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und sonstige Rechtsträger im Bundesland Wien. Förderfähige Kosten umfassen u. a.:
- Personalaufwendungen
- Sachkosten und IT-Entwicklung
- Reise- und Studienkosten
- Fact-Finding-Missionen
Ausreichende Unterlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweise zur juristischen Person, Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind laufend bis spätestens 31. Dezember 2029 einzureichen.