AMIF 21-27: Sammlung und Auswertung qualitativer und quantitativer statistischer Daten
Förderung von Projekten in Wien im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 zur Sammlung und Auswertung qualitativ-quantitativer migrationsrelevanter Daten. Gültig von 02.03.2023 bis 31.12.2029.
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Förderkriterien
Förderziel
Im Rahmen dieser Maßnahme werden Projekte gefördert, die den Ausbau und die Erhöhung der nationalen Fähigkeit bzw. Kapazitäten zur Sammlung, Auswertung und Darstellung qualitativer und quantitativer statistischer, migrations- bzw. asylrelevanter Daten und Informationen zum Ziel haben, um als fundierte Grundlage für Monitoring, Evaluierung und politische Entscheidungen in der Asyl- und Migrationspolitik zu dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Unteraufträge
- Indirekte Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht projektbezogene Kosten
- Umsatzsteuer
- Geldstrafen und Prozesskosten
- Spesen und Wechselgebühren
- Sachleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Sonstige
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständige und fristgerechte Einreichung
- Einhaltung der Zielgruppendefinition
- Mindestfördersumme 100.000 € pro Projekt und Jahr
- Höchstsatz der AMIF-Kofinanzierung 75 %
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Zeit- und Finanzierungsplan
- Datenblatt Personaleinsatz
- Jahreslohnkonto oder Honorarnoten
- Reisekostenbelege und Reisebericht
- Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt/Sozialversicherung
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Förderziele und Indikatoren
- Qualität und Methodik der Datenerhebung
- Expertise und Qualifikation der Antragsteller
- Kosteneffizienz und Finanzierungsstruktur
Beschreibung
AMIF 2021–2027: Sammlung und Auswertung qualitativer und quantitativer Daten in Wien
Im Rahmen dieser Förderung werden Projekte unterstützt, die die nationalen Kapazitäten zur Erhebung, Auswertung und Visualisierung migrations- und asylrelevanter Daten stärken. Ziel ist es, belastbare Grundlagen für Monitoring, Evaluierung und politische Entscheidungen in der Asyl- und Migrationspolitik zu schaffen. Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Personengesellschaften, internationale Organisationen, Bildungseinrichtungen und gemeinnützige Träger:innen. Der Förderzeitraum reicht von März 2023 bis Dezember 2029, dabei beträgt die Mindestfördersumme pro Projekt und Jahr 100 000 €. Die Förderquote liegt zwischen 75 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben. Anerkannt werden unter anderem Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten, Unteraufträge sowie indirekte Kosten. Anträge sind laufend möglich und werden bis zum Ablauf der Frist fristgerecht bewertet.
Gefördert werden Studien, Monitoring- und Befragungsprojekte zu Asylverfahren, Aufnahmekapazitäten, irregulären Migrationsbewegungen, Menschenhandel, Herkunftsländerrecherchen und weiteren Themenfeldern. Die Auswahl erfolgt anhand der Erfüllung der Förderziele und Indikatoren, der Qualität und Methodik der Datenerhebung, der fachlichen Expertise der Antragsteller:innen sowie der Kosteneffizienz. Eine enge interministerielle und europäische Abstimmung sichert die Wirksamkeit. Für die Antragstellung sind u. a. Projektbeschreibung, Zeit- und Finanzierungsplan, Datenblatt zum Personaleinsatz, Jahreslohnkonto oder Honorarnoten, Reisekostenbelege mit Bericht, Mietvertrag samt Betriebskostenabrechnung sowie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherung einzureichen. Die Förderung lädt zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit und innovativen Forschungsansätzen ein.