Zuschuss

AMIF 21-27: Schulung von Mitarbeitern und relevanten Akteuren

Förderung von Schulungsprojekten für Mitarbeiter und relevante Dolmetscher:innen der Asylverwaltung in Wien zur Beschleunigung der Rechtssicherheit und Gewährleistung einer humanen Verfahrensabwicklung. Laufend bis 31.12.2029.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.03. - 31.12.2029
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 75%

Förderziel

Projekte zur Schulung der Mitarbeiter in der Asylverwaltung, um die Herbeiführung von Rechtssicherheit zu beschleunigen und eine qualitativ hochwertige und humane Abwicklung der Verfahren im Einklang mit nationalen und EU-Rechtsvorgaben sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Umsatzsteuer
  • Bonuszahlungen
  • Rücklagen und Rückstellungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung
  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe Mitarbeiter:innen der Asylverwaltung
  • Mindestförderungssumme 100.000 €
  • Maximal 75% Kofinanzierungsanteil
  • Förderwerber sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, internationale Organisationen und Kooperationspartnerschaften

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Zeit- und Leistungsnachweise
  4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  5. Mietvertrag

Bewertungskriterien

  • Qualitätsgehalt der Schulung
  • Relevanz für die Zielgruppe
  • Einhaltung der Fördervoraussetzungen

Beschreibung

AMIF 21-27: Schulung von Mitarbeiter:innen und relevanten Akteur:innen fördert in Wien gezielt Aus- und Weiterbildungsprojekte für Angestellte der Asylverwaltung sowie einschlägig tätige Dolmetscher:innen. Innerhalb dieser Maßnahme steht die Beschleunigung der Herbeiführung von Rechtssicherheit und die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen, humanen Verfahrensabwicklung im Einklang mit nationalen und EU-Vorgaben im Mittelpunkt. Gefördert werden innovative Schulungskonzepte, die auf aktuelle Rechtslagen, Verfahrensabläufe und menschenrechtliche Standards abzielen. Dabei profitieren Teilnehmende nicht nur von fachlicher Expertise, sondern auch von praxisorientierten Lernformaten, die den zunehmenden Anforderungen im Asylwesen Rechnung tragen.

Die Förderung erfolgt bis spätestens 31. Dezember 2029 als pauschaler Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Antragstellende aus öffentlichem Recht, gemeinnützigen Organisationen oder der Privatwirtschaft können Projektvolumina ab 100.000 Euro einreichen. Kofinanzierungsanteile sind in Form von Eigenmitteln oder weiteren Förderbeiträgen vorzusehen. Anerkannte Ausgabenkategorien umfassen unter anderem Personal-, Sach- und Reisekosten; nicht förderfähig sind Umsatzsteuer, Bonuszahlungen und Rücklagen. Antragsunterlagen wie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Zeit- und Leistungsnachweise, Unbedenklichkeitsbescheinigungen sowie der Mietvertrag für genutzte Räumlichkeiten bilden die Grundlage für die formale Einreichung. Laufende Fristen bis zum Jahresende 2029 bieten maximale Flexibilität; eine rechtzeitige und vollständige Antragsabgabe garantiert die Teilnahme am Auswahlverfahren, das sich an Qualitäts-, Relevanz- und Fördervoraussetzungskriterien orientiert.

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