AMIF-M 2.3 Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration
Förderung von Maßnahmen zur raschen Arbeitsmarktintegration langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger in Wien: Fachspracherwerb, Berufsorientierung, Mentoring und Vorqualifizierung. Regelmäßige Aufrufe, Anträge laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, die Selbsterhaltungsfähigkeit von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in Wien zu sichern und deren Integration in den Arbeitsmarkt durch fachspezifischen Spracherwerb, begleitende Arbeitsmarktberatung, Berufsorientierung, Mentoring-Programme sowie zugeschnittene Vorqualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Unteraufträge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
- Finanzierungskosten
- Erwerb von Immobilien
- Anschaffung von Kraftfahrzeugen
- Repräsentationskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Teilnahme am öffentlichen Aufruf
- Vollständige und fristgerechte Antragseinreichung
- Nachweis Projektstandort Wien
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe laut AMIF
- Mindestfördersumme €100 000
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis rechtlicher Form
- Lebensläufe Schlüsselpersonal
- Kooperationsvereinbarungen
Bewertungskriterien
- Fachlicher Gehalt des Projekts
- Relevanz für die Zielgruppe
- Effiziente Mittelverwendung
- Innovationsgehalt
Beschreibung
Die AMIF-M 2.3 – Vorbereitende Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration fördert in Wien gezielt Projekte, die die rasche Selbsterhaltungsfähigkeit langfristig aufenthaltsberechtigter Drittstaatsangehöriger unterstützen. Im Zentrum stehen fachspezifischer Spracherwerb, Berufsorientierung, Mentoring und zugeschnittene Vorqualifizierungs- und Berufsausbildungsmaßnahmen. Gefördert werden juristische Personen (Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen) mit einem Projektvolumen von mindestens 100.000 € bis maximal 5 Mio. €. Der AMIF-Kofinanzierungsanteil beläuft sich auf 75 % (in speziellen Fällen bis zu 90 % gemäß VO 2021/1147). Anrechenbar sind Personalaufwendungen, Sach- und Reisekosten sowie Unteraufträge. Umsatzsteuer, Finanzierungs- und Immobilienkosten, Repräsentationsaufwand und alkoholische Getränke zählen zu den nicht förderfähigen Ausgaben.
Die Antragsteller:innen nehmen an öffentlichen Aufrufen teil und reichen vollständige Unterlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweis der Rechtsform, Lebensläufe des Schlüsselpersonals, Kooperationsvereinbarungen) fristgerecht ein. Voraussetzung ist der Nachweis des Projektstandorts Wien und die Zugehörigkeit zur Zielgruppe (inklusive Personen mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus). Bewertet wird nach fachlichem Gehalt, Zielgruppenrelevanz, effizienter Mittelverwendung und Innovationsgrad. Die Fördermaßnahme läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich (Beginn Antragsfrist und Projektstart ab 01.01.2022, unbefristet gültig).