AMIF-M 2.4 Starthilfe in ein selbstständiges Leben
Starthilfe für anerkannte Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene in Wien mit ganzheitlichem Informations-, Qualifikations- und Beratungsangebot zur eigenverantwortlichen Integration. Laufende Einreichung ohne befristete Frist.
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Förderkriterien
Förderziel
Erst kürzlich anerkannte Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene benötigen umfassende Integrationsunterstützung mit einem aufeinander abgestimmten Informations-, Qualifikations- und Beratungsangebot, um die individuelle und soziale Eingliederung in die österreichische Gesellschaft zügig zu meistern und möglichst rasch ein selbständiges Leben führen zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Miet- und Leasinggebühren
- Reisekosten
- zielgruppenspezifische Ausgaben
- Sachkosten
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Liegenschaften
- Kraftfahrzeuge
- Straf- und Prozesskosten
- Repräsentationskosten
- Alkoholische Getränke
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung im Rahmen eines öffentlichen Aufrufs
- Fristgerechte und vollständige Antragseinreichung
- Zuordnung zu Zielgruppe und Maßnahme muss gegeben sein
- Mindestens 25% Eigenmitteleinsatz bzw. maximal 75% AMIF-Kofinanzierung bzw. 90% gem. VO 2021/1147
- Förderungsberechtigte: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, internationale Organisationen und Kooperationspartnerschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- amif_sonderrichtlinie_bka.pdf
- Mailverkehr mit Ansprechpartner BKA
- Nachweis Zielgruppenbezogenheit
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Effektivität der Integrationsmaßnahmen
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Förderprogramm AMIF-M 2.4 „Starthilfe in ein selbstständiges Leben“ unterstützt in Wien erst kürzlich anerkannte Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene dabei, sich zügig in die österreichische Gesellschaft zu integrieren. Träger:innen können Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Stiftungen oder öffentliche Institutionen sein. Ziel ist es, mit einem aufeinander abgestimmten Informations-, Qualifikations- und Beratungsangebot das „Ankommen“ zu erleichtern und die Eigenverantwortung der Teilnehmenden zu stärken. Dabei stehen Sprachförderung, berufsvorbereitende Kurse und individuelle Coaching-Module ebenso im Fokus wie praktische Hilfestellungen im Alltag. Innovative Ansätze, die nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und die soziale Teilhabe fördern, werden besonders hoch bewertet.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Finanzierungsquote von 75 % bis zu 90 % (gemäß VO 2021/1147). Anrechenbar sind Personalaufwendungen, Miet- und Leasinggebühren, Reisekosten, zielgruppenspezifische Ausgaben, Sachkosten und Unteraufträge. Ausgenommen sind Investitionen in Liegenschaften, Kraftfahrzeuge, Straf- und Prozesskosten, Repräsentationskosten sowie alkoholische Getränke. Förderberechtigte Organisationen müssen mindestens 25 % Eigenmittel beisteuern und das Vorhaben in einem öffentlichen Aufruf einreichen. Einzureichen sind eine Projektbeschreibung mit Zeit- und Finanzierungsplan, die Sonderrichtlinie AMIF_Sonderrichtlinie_BKA sowie der Nachweis der Zielgruppenbezogenheit. Die Einreichung ist laufend möglich, eine Befristung existiert nicht. Die Auswahl erfolgt anhand von Innovationsgehalt, Effektivität der Integrationsmaßnahmen und Nachhaltigkeitsaspekten.
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