Zuschuss

AMIF-M 2.5 Gesellschaftliche Integration

Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen Integration von Drittstaatsangehörigen in Wien, u. a. Begegnungsprojekte, Ehrenamtsförderung und Medienkompetenzschulung. Regelmäßige Einreichungen möglich.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Förderquote: 75% - 90%
Projektstart ab: 01.01.2025
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und des Zusammenhalts durch Begegnungs-, Empowerment- und Bildungsprojekte für Migrant*innen und die Mehrheitsgesellschaft in Wien.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Reisekosten
  • Dolmetscherkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Alkoholische Getränke
  • Repräsentationskosten
  • Gewinnanteile

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zielgruppenkonforme Projektbeschreibung
  • Vollständige Antragseinreichung
  • Nachweis der personellen Kapazitäten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzplan
  3. Indikatorenbericht
  4. Vereinsstatuten

Bewertungskriterien

  • Relevanz für gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Innovationsgehalt der Formate
  • Erfahrung der Projektträger
  • Effizienz der Zielgruppenerreichung

Beschreibung

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) M 2.5 „Gesellschaftliche Integration“ unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Wien bei der Realisierung von Begegnungs-, Empowerment- und Bildungsprojekten für Drittstaatsangehörige mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive sowie ergänzend der Mehrheitsgesellschaft. Gefördert werden Maßnahmen zur Sprachförderung, interkulturellen Kompetenzentwicklung und bürgerschaftlichem Engagement. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe, des Zusammenhalts und der demokratischen Resilienz durch lokale Vernetzungsplattformen, ehrenamtliche Initiativen und medienpädagogische Angebote. Kofinanziert werden bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal jedoch € 300 000 pro Projekt in der Laufzeit von maximal 24 Monaten. Projektskizzen sind fortlaufend einzureichen; die öffentliche Ausschreibung erfolgt jährlich.

Interessiert sind Träger:innen, die über personelle Kapazitäten und methodische Expertise zur Umsetzung des Förderzwecks verfügen. Voraussetzung ist eine zielgruppengerechte Projektbeschreibung, vollständige Online-Antragseinreichung im Transparenzportal und der Nachweis der organisatorischen sowie finanziellen Leistungsfähigkeit der Projektverantwortlichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal-, Sach-, Reise- und Dolmetscherkosten. Nicht kofinanziert werden alkoholische Getränke, Repräsentationskosten und Gewinnanteile. Die Auswahl erfolgt anhand der Relevanz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, Innovationsgehalt, Erfahrung der Projektträger:innen sowie Effizienz der Zielgruppenerreichung. Berichts- und Evaluierungspflichten sichern die Qualitätssicherung und Wirkungsmessung der geförderten Maßnahmen.

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