Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich freier Kulturarbeit
Anerkennungspreis des Landes Kärnten für herausragende Leistungen in der freien Kulturarbeit. Preisvergabe jährlich im Rahmen der Kulturpreisverleihung, gültig seit 2014.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Vergabe eines Anerkennungspreises an natürliche oder juristische Personen zur Würdigung besonderer Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit in Kärnten.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Genehmigung der Vergabe des Preises durch den zuständigen Referenten
- Tätigkeit als Kärntner Initiative im Bereich autonomer, zeitgenössischer Kultur- und/oder Jugendkulturarbeit oder als Einzelperson mit nachgewiesenem Engagement in freien Kulturinitiativen in Kärnten
- Engagement kann künstlerischer oder organisatorischer Art sein, ehrenamtliche Mitarbeit wird anerkannt
Bewertungskriterien
- Besonderes Engagement im Bereich freier Kulturarbeit
- Empfehlung durch unabhängige Jury der Fachbeiräte des Kärntner Kulturgremiums
Beschreibung
Der Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich freier Kulturarbeit würdigt herausragendes Engagement und innovative Beiträge zur autonomen, zeitgenössischen Kultur- und Jugendkultur in Kärnten. Seit seiner erstmaligen Vergabe im Jahr 2014 ehrt das Land Kärnten jährlich natürliche sowie juristische Personen, die durch künstlerische und/oder organisatorische Initiativen das kulturelle Leben vor Ort nachhaltig bereichern. Als direkte Förderungsmaßnahme nach dem Kärntner Kulturförderungsgesetz erhalten die Preisträger:innen einen nicht zweckgebundenen Zuschuss, der im Rahmen der alljährlichen Kulturpreisverleihung Ende des Jahres feierlich überreicht wird.
Förderberechtigt sind insbesondere Kärntner Initiativen (vor allem Vereine) sowie Einzelpersonen mit nachgewiesenem Engagement in freien Kulturprojekten. Sowohl junge als auch erfahrene Akteur:innen aus allen Regionen Kärntens können ausgezeichnet werden, wobei ehrenamtliche Tätigkeiten ausdrücklich anerkannt sind. Voraussetzung ist die Genehmigung der Preisvergabe durch den zuständigen Referenten der Abteilung Kunst und Kultur. Die Auswahl erfolgt basierend auf einer Empfehlung einer unabhängigen Jury, bestehend aus Mitgliedern der Fachbeiräte des Kärntner Kulturgremiums, die besonderes Engagement und nachhaltige Wirkung der Initiativen beurteilt. Da keine festen Antragsfristen vorgesehen sind, wird die Prämierung regelmäßig im Rahmen der Kulturpreisverleihung am Jahresende bekanntgegeben.