Zuschuss

Ankauf von bedeutenden Kunstwerken für öffentliche Kunstsammlungen

Förderung des Ankaufs bedeutender Kunstwerke und Konvolute für öffentliche Kunstsammlungen in Deutschland. Je nach Engagement übernimmt die Ernst von Siemens Kunststiftung Voll- oder Teileigentum der Werke. Anträge jederzeit möglich.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sicherung bedeutender Werke der bildenden Kunst, kunstgewerblicher Objekte, alter Handschriften und Konvolute für öffentliche Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäuser in Deutschland durch Ankauf und Eigentumsübernahme.

Förderfähige Ausgaben

  • Ankauf von Kunstwerken und Konvoluten
  • Übernahme von Teil- oder Voll­eigentum

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffentliche Museen, Bibliotheken oder Ausstellungshäuser in Deutschland

Bewertungskriterien

  • Kunsthistorische Bedeutung des Werks
  • Qualität und Erhaltung des Objekts
  • Ergänzung und Profil der bestehenden Sammlung

Beschreibung

Ankauf bedeutender Kunstwerke für öffentliche Sammlungen ermöglicht es öffentlichen Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäusern in ganz Deutschland, herausragende Objekte der bildenden Kunst, kunstgewerbliche Zeugnisse und alte Handschriften in ihre Bestände aufzunehmen. Die Ernst von Siemens Kunststiftung unterstützt diesen Prozess unbürokratisch und engagiert: Je nach Förderumfang übernimmt sie das Voll- oder Teileigentum an den ausgewählten Kunstwerken und Konvoluten. Seit der Gründung 1983 haben über 560 Ankäufe museale Sammlungen bereichert und Profil sowie kunsthistorische Substanz nachhaltig gestärkt. Dank fortlaufender Mittel können Antragsteller:innen jederzeit ihren Förderbedarf anmelden.

Förderberechtigt sind ausschließlich öffentlich-rechtliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Deutschland. Gefördert werden Ausgaben für den Ankauf der Werke sowie die Übernahme von Teil- oder Voll­eigentum. Die Auswahl orientiert sich an kunsthistorischer Bedeutung, dem Erhaltungszustand des Objekts und der sinnvollen Ergänzung bestehender Bestände. Eine sorgfältige Dokumentation und Begründung der angestrebten Erweiterung ist Teil des Antrags. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können und das Verfahren auf schnelle Entscheidungen ausgelegt ist, profitieren Sammlungsverantwortliche von einer zeitnahen Finanzierung innovativer Erwerbsvorhaben. Die Unterstützung durch die Ernst von Siemens Kunststiftung trägt dazu bei, wertvolle Kulturgüter dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und das kulturelle Erbe in Deutschland zu sichern.

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