Ankauf von Kunstwerken (Ernst von Siemens Kunststiftung)
Förderung des Ankaufs bedeutender Kunstwerke bzw. Konvolute für öffentliche Kunstsammlungen; die Stiftung übernimmt je nach Engagement Voll- oder Teileigentum. Anträge kontinuierlich möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs herausragender Kunstwerke oder Konvolute für öffentliche Sammlungen und Museen durch Übernahme von Voll- oder Teileigentum durch die Ernst von Siemens Kunststiftung.
Förderfähige Ausgaben
- Kaufpreis des Kunstwerks
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorabgespräch mit Dr. Martin Hoernes
- Antrag digital als ein PDF per E-Mail
- Nachweis der öffentlichen Sammlung als Antragsteller
- Einrichtung muss Kunstwerk für öffentliche Sammlung erwerben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben
- Darstellung des Kunstwerks (Inv-Nr., Datierung, Maße, Technik, Material, Provenienz)
- Kopie der Rechnung und Finanzierungsplan
- Darstellung der Provenienz
- Stellungnahme des Museumsrestaurators
- Versicherung über ausgeschöpfte Preisverhandlungsmöglichkeiten
- Mindestens zwei unabhängige Gutachten
- Abbildung des Kunstwerks (300 dpi auf DIN A4)
Bewertungskriterien
- Bedeutung und Rang des Kunstwerks
- Angemessenheit des Kaufpreises
- Vollständigkeit der Provenienzdokumentation
- Qualität der Gutachten
Beschreibung
Die Ernst von Siemens Kunststiftung stärkt öffentliche Kunstsammlungen und Museen in Deutschland mit einem kontinuierlich ausgeschriebenen Zuschussprogramm zum Ankauf von Kunstwerken. Gefördert wird der Erwerb herausragender Einzelstücke oder Konvolute, wobei die Stiftung je nach Engagement Voll- oder Teileigentum übernimmt. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können Anträge jederzeit digital als ein PDF einreichen, nachdem sie zuvor ein Vorgespräch mit Dr. Martin Hoernes geführt haben. Die Förderquote beträgt 100 % des Kaufpreises, der als alleinige förderfähige Ausgabe gilt. Voraussetzung ist der Nachweis, dass das Kunstwerk tatsächlich für eine öffentliche Sammlung vorgesehen ist und alle Preisverhandlungen ausgeschöpft wurden.
Die Begutachtung richtet sich nach der Bedeutung und dem Rang des Objekts, der Angemessenheit des Kaufpreises, der Vollständigkeit der Provenienzdokumentation sowie der Qualität der unabhängigen Gutachten. Für eine vollständige Bewerbung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich: ein Anschreiben, eine detaillierte Objektbeschreibung (Inv.-Nr., Datierung, Maße, Technik, Material, Provenienz), Nachweis des Kaufpreises mit Finanzierungsplan, Stellungnahme des Museumsrestaurators, Versicherung über Preisverhandlungen, mindestens zwei Gutachten von Fachleuten und eine Abbildung des Kunstwerks (300 dpi auf DIN A4). Damit leistet die Förderung einen zentralen Beitrag zur Sicherung und Erweiterung des öffentlichen Kulturerbes in Deutschland.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.