Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
Beratungsstellen gem. § 5 AuBG bieten landesweit Information, Beratung und Unterstützung für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, um die Anerkennung und berufliche Verwertung zu erleichtern. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Anlaufstellen unterstützen Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben, durch umfassende Information, Begleitung im Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, rechtliche Basisinformationen und Hilfe bei Übersetzungen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu ermöglichen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Ansuchen auf Gewährung einer Förderung gem. § 23 ARR 2014
- Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, Ausgangslage, Ziele, Zielgruppen, Zeitplan, Maßnahmen, Erfolgsindikatoren)
- Angaben zur fachlichen Eignung (Personalstruktur, Qualifikationen, Aufgabenbeschreibungen)
- Finanzplan mit Darstellung der geplanten Kosten und Einnahmen
- Nachweise und Beilagen (Vereinsregister-/Firmenbuchauszug, Zeichnungsberechtigung, Organigramm, Lebensläufe, Dienstverträge)
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen auf Gewährung einer Förderung
- Projektbeschreibung
- Finanzplan
- Vereinsregister-/Firmenbuchauszug
- Nachweise der fachlichen Eignung (Organigramm, Lebensläufe, Dienstverträge)
- Erklärung Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe
Beschreibung
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen ist ein bundesweit offenes Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IX). Öffentliche Einrichtungsträger werden gefördert, um flächendeckende Beratungsstellen gemäß § 5 AuBG einzurichten. Diese bieten mehrsprachige Information und individuelle Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren, stellen Basisinformationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen bereit und unterstützen bei beeidigten oder beglaubigten Übersetzungen. Das mit 5,609 Mio. Euro pro Jahr budgetierte Instrument zielt darauf ab, vorhandene Qualifikationen besser zu nutzen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifikationsadäquate Beschäftigung am österreichischen Arbeitsmarkt zu fördern.
Gefördert werden öffentliche Träger, die Personen mit im Ausland erworbenen formellen Bildungs- oder Berufsqualifikationen unterstützen wollen. Anträge können jederzeit gestellt werden. Voraussetzung ist ein schriftliches Ansuchen gemäß § 23 ARR 2014, ergänzt durch eine Projektbeschreibung mit Ausgangslage, Zielen, Zielgruppen, Zeitplan, Maßnahmen und Erfolgsindikatoren sowie einen Finanzplan. Darüber hinaus sind Nachweise zur fachlichen Eignung (Personalstruktur, Qualifikationen, Aufgabenbeschreibungen), ein Vereins- bzw. Firmenbuchauszug, Organigramm, Lebensläufe, Dienstverträge und eine Erklärung zum Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe einzureichen. Die kontinuierlichen Fördermöglichkeiten schaffen Planungssicherheit und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration qualifizierter Fachkräfte in den Arbeitsmarkt.
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