Zuschuss

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen

Bundesweite Beratungsstellen in Österreich für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen zur Information, Unterstützung und Begleitung im Anerkennungs- und Bewertungsverfahren.

Migration Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Information, Beratung und Unterstützung von Personen mit im Ausland erworbenen formellen Qualifikationen, um die Anerkennung beziehungsweise berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Im Ausland erworbene formelle Qualifikation

Beschreibung

Österreichweit stehen spezialisierte Beratungsstellen zur Verfügung, die Personen mit im Ausland erworbenen formellen Qualifikationen in allen Phasen des Anerkennungs- und Bewertungsverfahrens begleiten. Diese Anlaufstellen bieten mehrsprachige Information, individuelle Beratung und praktische Unterstützung – von der Aufbereitung der Antragsunterlagen bis zur Hilfestellung bei der Beschaffung beglaubigter Übersetzungen. Durch eine gezielte Filterfunktion wird sichergestellt, dass Antragsteller:innen bereits im Vorfeld erfahren, ob ihre Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Maßnahme setzt am § 5 AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz) an und zielt darauf ab, Potenziale von Fachkräften zu heben, um einem Fachkräftemangel in Österreich entgegenzuwirken und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung zu fördern.

Förderberechtigt sind alle Privatpersonen mit einer formell im Ausland abgeschlossenen Qualifikation, die eine Anerkennung oder Bewertung in Österreich anstreben. Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und kann fortlaufend beantragt werden. Die Beratungsleistungen umfassen Basisinformationen zu arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, Begleitung durch den gesamten Antragsprozess sowie gezielte Hinweise zur Wahrnehmung der Rechte gemäß AuBG. Durch diese umfassende Begleitung wird die Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt beschleunigt und individuellen Karrierechancen ein solides Fundament gegeben. Interessierte können jederzeit einen Antrag bei einer der bundesweiten Anlaufstellen stellen und so den ersten Schritt zur offiziellen Anerkennung ihrer Kompetenzen gehen.

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