Zuschuss

Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997

Annuitätenzuschüsse für natürliche Personen in Kärnten, die im Rahmen eines Wohnbauförderungskredits zusätzlich einen Hypothekarkredit aufgenommen haben. Laufende Antragsstellung nach Objektbezug möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Projektdauer: 192 Monate

Förderziel

Förderung der Rückzahlung eines weiteren hypothekarisch gesicherten Kredites neben einem Wohnbauförderungskredit nach dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997.

Förderfähige Ausgaben

  • Rückzahlung des Hypothekarkredits

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Aufnahme eines Wohnbauförderungskredits und zusätzlich eines Hypothekarkredits
  • Höchsteinkommen gemäß § 5 Z 22 K-WBFG 2017 darf nicht überschritten werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular Erstantrag (BW51)
  2. Antragsformular Weitergewährung (BW52)

Beschreibung

Der Annuitätenzuschuss gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 (K-WBFG 1997) unterstützt natürliche Personen in Kärnten, die neben einem Wohnbauförderungskredit einen zusätzlichen hypothekarisch gesicherten Bank- oder Bausparkassenkredit aufgenommen haben. Diese Förderung setzt mit der Auszahlung des Wohnbauförderungskredits und dem erstmaligen Bezug der geförderten Immobilie ein und gewährt über einen Zeitraum von bis zu 192 Monaten eine finanzielle Entlastung bei der Rückzahlung des ergänzenden Hypothekarkredits. Als direkte Zuschussleistung trägt sie maßgeblich dazu bei, die finanzielle Tragbarkeit von Bau- und Modernisierungsvorhaben im Wohnungsbau zu erhöhen und die Infrastrukturentwicklung in Städten und Gemeinden in Kärnten zu fördern.

Voraussetzung für die Zuerkennung sind der Nachweis über die Kreditaufnahme sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen gemäß § 5 Z 22 K-WBFG 2017. Der Annuitätenzuschuss wird jeweils im Vierjahresrhythmus neu beantragt; hierfür stehen das Antragsformular Erstantrag (BW51) und das Antragsformular Weitergewährung (BW52) bereit. Eine fortlaufende Antragstellung ist nach Objektbezug jederzeit möglich, wobei die Förderberechtigten bei jeder Weitergewährung erneut ihre Einkommensdaten vorlegen müssen. Mit dieser langfristig angelegten Unterstützung erhalten Förderungswerber:innen Planungssicherheit und eine verlässliche Budgethilfe, um Bau- und Modernisierungsprojekte erfolgreich umzusetzen.

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