Zuschuss

Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017

Annuitätenzuschüsse für die Rückzahlung eines weiteren hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites im Rahmen eines Wohnbauförderungskredites gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017. Laufzeit bis zu 10 Jahre, Anträge jederzeit möglich. Gültig seit 01.01.2020.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Projektdauer: 120 Monate

Förderziel

Förderung von Annuitätenzuschüssen zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites.

Förderfähige Ausgaben

  • Rückzahlung des hypothekarisch besicherten Kredites

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer der Bauliegenschaft sind
  • Eigenbezug der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz
  • Höchsteinkommen gemäß § 5 Z 22 K-WBFG 2017 darf nicht überschritten werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis über Kreditvertrag (Hypothekarkredit)
  2. Meldezettel aller Bewohner der geförderten Wohnung
  3. Einkommensnachweis
  4. Antragsformular für Annuitätenzuschuss
  5. Bankbestätigung über aushaftende Kredite bei Weitergewährung

Beschreibung

Annuitätenzuschüsse gemäß dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 unterstützen Privatpersonen in Kärnten bei der Rückzahlung eines zusätzlich hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites im Rahmen eines Wohnbauförderungskredites. Förderberechtigt sind natürliche Eigentümer:innen oder Miteigentümer:innen, die die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz beziehen und deren Jahreseinkommen den in § 5 Z 22 K-WBFG 2017 festgelegten Höchstwert nicht überschreitet. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von bis zu 120 Monaten und kann in zwei Abschnitten – anfänglich fünf Jahre und eine optionale Weitergewährung für weitere fünf Jahre – in Anspruch genommen werden. Anträge können seit 01.01.2020 jederzeit gestellt werden, wodurch die regelmäßige Auszahlung der Zuschüsse flexibel an die individuellen Bau- und Finanzierungsphasen angepasst wird.

Gefördert wird ausschließlich die Rückzahlung des hypothekarisch besicherten Kredites, sofern dessen Höhe mindestens dem im Zuerkennungsbescheid ausgewiesenen Zuschussbetrag entspricht. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Nachweis über Kreditvertrag, Meldezettel aller Wohnungsbenutzer:innen, aktueller Einkommensnachweis, ausgefülltes Antragsformular für den Annuitätenzuschuss sowie eine Bankbestätigung über aushaftende Kredite bei Weitergewährung. Durch die transparente Gestaltung der Förderbedingungen können begünstigte Personen und Eigentümer:innen frühzeitig ihre Finanzierung kalkulieren und langfristig von einer stabilen Förderungsstruktur profitieren.

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