Annuitätenzuschüsse gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 - K-WBFG 2017
Annuitätenzuschüsse für die Rückzahlung eines weiteren hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites im Rahmen eines Wohnbauförderungskredites gemäß Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017. Laufzeit bis zu 10 Jahre, Anträge jederzeit möglich. Gültig seit 01.01.2020.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Annuitätenzuschüssen zur Rückzahlung eines weiteren Hypothekarkredites bei Gewährung eines Wohnbauförderungskredites.
Förderfähige Ausgaben
- Rückzahlung des hypothekarisch besicherten Kredites
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer der Bauliegenschaft sind
- Eigenbezug der geförderten Wohnung als Hauptwohnsitz
- Höchsteinkommen gemäß § 5 Z 22 K-WBFG 2017 darf nicht überschritten werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis über Kreditvertrag (Hypothekarkredit)
- Meldezettel aller Bewohner der geförderten Wohnung
- Einkommensnachweis
- Antragsformular für Annuitätenzuschuss
- Bankbestätigung über aushaftende Kredite bei Weitergewährung
Beschreibung
Annuitätenzuschüsse gemäß dem Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 unterstützen Privatpersonen in Kärnten bei der Rückzahlung eines zusätzlich hypothekarisch besicherten Bank- oder Bausparkassenkredites im Rahmen eines Wohnbauförderungskredites. Förderberechtigt sind natürliche Eigentümer:innen oder Miteigentümer:innen, die die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz beziehen und deren Jahreseinkommen den in § 5 Z 22 K-WBFG 2017 festgelegten Höchstwert nicht überschreitet. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von bis zu 120 Monaten und kann in zwei Abschnitten – anfänglich fünf Jahre und eine optionale Weitergewährung für weitere fünf Jahre – in Anspruch genommen werden. Anträge können seit 01.01.2020 jederzeit gestellt werden, wodurch die regelmäßige Auszahlung der Zuschüsse flexibel an die individuellen Bau- und Finanzierungsphasen angepasst wird.
Gefördert wird ausschließlich die Rückzahlung des hypothekarisch besicherten Kredites, sofern dessen Höhe mindestens dem im Zuerkennungsbescheid ausgewiesenen Zuschussbetrag entspricht. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Nachweis über Kreditvertrag, Meldezettel aller Wohnungsbenutzer:innen, aktueller Einkommensnachweis, ausgefülltes Antragsformular für den Annuitätenzuschuss sowie eine Bankbestätigung über aushaftende Kredite bei Weitergewährung. Durch die transparente Gestaltung der Förderbedingungen können begünstigte Personen und Eigentümer:innen frühzeitig ihre Finanzierung kalkulieren und langfristig von einer stabilen Förderungsstruktur profitieren.
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