Zuschuss

Annuitätenzuschüsse (Neubauförderung)

Das Land Tirol gewährt Annuitätenzuschüsse für objektgeförderte Mietwohnanlagen, förderbare Gesamtanlagen (Eigentumswohnungen) sowie Alten- und Pflegewohnheime in Tirol. Anträge können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
27.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Annuitätenzuschüssen für den Neubau und Ersterwerb von Wohnobjekten sowie für Alten- und Pflegewohnheime, um leistbaren Wohnraum in Tirol zu schaffen und nachhaltige Bauvorhaben zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Bauvorhaben muss im Rahmen der Objektförderung mit einem Wohnbauförderungskredit gefördert worden sein.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare und Formblätter gemäß Vorgaben (z. B. F26, F28b, F64, F92) verfügbar unter https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/service/antragsformulare-formblaetter/

Beschreibung

Das Programm Annuitätenzuschüsse (Neubauförderung) des Landes Tirol unterstützt private Bauherr:innen und Erwerber:innen beim Neubau oder Ersterwerb von Mietwohnanlagen, förderbaren Gesamtanlagen (Eigentumswohnungen) sowie Alten- und Pflegewohnheimen. Ziel ist die Schaffung leistbaren und nachhaltigen Wohnraums in Tirol sowie die Förderung zukunftsfähiger Bauvorhaben in den Bereichen Wohnungsbau, Modernisierung, Infrastruktur und Städtebau. Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses, der in Verbindung mit einem zuvor bewilligten Wohnbauförderungskredit gewährt wird. Anträge können grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, wobei das Ansuchen parallel zum Kreditantrag oder spätestens mit Bezug des Wohnobjektes einzubringen ist. Eine zeitliche Begrenzung der Förderfrist besteht nicht.

Zur Antragstellung sind die offiziellen Antragsformulare und Formblätter (z. B. F26, F28b, F64, F92) erforderlich, die auf der Website der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol kostenfrei verfügbar sind. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Zusicherung und Wohnobjektbezug in monatlichen Raten. Als Voraussetzung gilt, dass das Bauvorhaben im Rahmen der Objektförderung mit einem Wohnbauförderungskredit gefördert worden ist. Das Budgetvolumen ist unbegrenzt, Rückforderungen bleiben vorbehalten. Weiterführende Informationen zu Richtlinien und Nachweisformularen finden sich in den aktuellen Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes Tirol. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung und zur sozialen Absicherung eines hochwertigen, bezahlbaren Wohnangebots in Tirol.

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