Zuschuss

Annuitätenzuschüsse

Annuitätenzuschüsse für Privatpersonen in Kärnten zur Teilrückzahlung eines zusätzlichen hypothekarisch besicherten Kredites im Rahmen der Wohnbauförderung. Gewährung jeweils für vier Jahre, Anträge nach Auszahlung und Bezug jederzeit möglich, gültig bis 31.12.2032.

Wohnungsbau & Modernisierung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2032
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Förderung der Rückzahlung eines weiteren hypothekarisch besicherten Kredites, der zur Finanzierung einer mit Wohnbauförderung geförderten Wohnung bzw. eines Eigenheims aufgenommen wurde.

Förderfähige Ausgaben

  • Tilgung eines zusätzlichen hypothekarisch besicherten Kredites

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gewährung einer Wohnbauförderung
  • Jahreseinkommen darf den im K-WBFG 1997 festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten
  • Antrag nach Auszahlung der Wohnbauförderung und bei Bezug des geförderten Objekts
  • Weitergewährung nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vorangehenden Vierjahresperiode

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular zur Weitergewährung der Annuitätenzuschüsse
  2. Kreditvertrag (Schuldvereinbarung) in Kopie
  3. Bestätigung der Meldebehörde über Hauptwohnsitz und Haushaltsmitglieder

Beschreibung

In Kärnten können Privatpersonen von den Annuitätenzuschüssen profitieren, die im Rahmen der Wohnbauförderung zur Teilrückzahlung eines zusätzlichen hypothekarisch besicherten Kredites gewährt werden. Dieser Zuschuss unterstützt die Rückzahlung eines Darlehens, das zur Finanzierung einer mit Wohnbauförderung geförderten Wohnung oder eines Eigenheims als Hauptwohnsitz aufgenommen wurde. Die Förderung wird jeweils für vier Jahre bewilligt und ist bis zum 31.12.2032 verfügbar. Anträge können jederzeit nach Auszahlung der Wohnbauförderung und dem tatsächlichen Bezug des Objektes eingereicht werden; eine Weitergewährung ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf der vorherigen Vierjahresperiode möglich. Eine rückwirkende Halbjahresförderung kann bei verspäteter Antragstellung berücksichtigt werden.

Förderberechtigt sind solche Privatpersonen, die bereits eine Wohnbauförderung erhalten haben und deren Jahreseinkommen den im Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 (K-WBFG 1997) festgelegten Höchstbetrag nicht überschreitet. Zur Antragstellung sind neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular Kopien des Kreditvertrages sowie eine behördliche Bestätigung über Hauptwohnsitz und im Haushalt lebende Personen einzureichen. Die Fördervoraussetzungen umfassen die Gewährung einer Wohnbauförderung, die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die fristgerechte Antragstellung nach Auszahlung und Bezug. Interessierte erhalten detaillierte Informationen und Formulare über das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 11 – Soziales, Wohnen und Arbeitsmarkt.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.