Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (RL WRA)
Zuschuss für barrierefreie Wohnraumanpassungen in Sachsen für mobilitätseingeschränkte Personen; Anträge jederzeit vor Maßnahmenbeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von privaten Eigentümerinnen, Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern bei Umbaumaßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die speziellen Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohnerinnen und Bewohner.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümerin/Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses bzw. gegenwärtige oder vertraglich gebundene Mieterin/Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
- Maßnahmen müssen den technischen Regeln des Kapitels 5 der DIN 18040-2 entsprechen oder gleichwertige alternative Lösungen ermöglichen
- Nachweis einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung der Antragstellerin/des Antragstellers oder einer im Haushalt lebenden Angehörigen
- Wohnflächenobergrenzen dürfen je nach Haushaltsgröße und Eigentumsverhältnissen nicht überschritten werden
- Zugang zum Gebäude und zur Wohnung muss trotz Mobilitätseinschränkung möglich sein
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Beschreibung
In Sachsen fördert die Richtlinie Wohnraumanpassung (RL WRA) umfassende Umbaumaßnahmen, um Wohnraum barrierefrei an die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner:innen anzupassen. Privatpersonen, die eine selbstgenutzte Wohnung oder ein Einfamilienhaus bewohnen oder vertragsgebundene Mieter:innen sind, können einen Zuschuss beantragen, wenn sie selbst oder eine im Haushalt lebende Person voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität eingeschränkt ist. Die Fördermaßnahme zielt darauf ab, den Zugang zum Gebäude und die Nutzung der Wohnräume zu ermöglichen und zu erleichtern. Sämtliche Arbeiten müssen den technischen Vorgaben der DIN 18040-2 entsprechen oder gleichwertig alternative Lösungen aufzeigen. Zusätzlich gelten Wohnflächenobergrenzen je nach Haushaltsgröße, und Mieter:innen benötigen eine zustimmende Erklärung der Vermieter:innen ohne Rückbauverpflichtung.
Die Zuschussquote beträgt in der Regel 80 % der förderfähigen Ausgaben, in Härtefällen – etwa bei Bezug von Sozialhilfe oder Wohngeld – sogar 100 %. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf bis zu 8.000 €; bei rollstuhlgerechtem Umbau sind bis zu 20.000 € möglich. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, solange der Antrag vor Beginn der geplanten Arbeiten gestellt wird. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) wickelt das Verfahren im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums des Innern ab und begleitet Interessierte durch den gesamten Prozess. Interessierte Eigentümer:innen und Mieter:innen erhalten so eine wichtige Unterstützung, um Wohnraum langfristig barrierefrei und komfortabel zu gestalten.