Zuschuss

Anschlussförderung Forschungsförderungsfonds (FWF)

Ergänzende Landesförderung für FWF-geförderte Forschungsprojekte steirischer Hochschulen. Antragstellung laufend.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.05.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Fördersumme: 10% der FWF-Förderung
Förderquote: 10%

Förderziel

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Fonds zur Förderung der Wissenschaft und Forschung (FWF) werden ausgewählte steirische Projekte mit einer ergänzenden Landesförderung bedacht, um Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs an steirischen Hochschulen zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Genehmigter Projektantrag beim FWF
  • Durchführung des Projekts an einer steirischen Hochschule

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular des Landes
  2. Kosten- und Finanzierungsplan (PLAN-Daten)
  3. FWF-Fördervertrag
  4. gegebenenfalls Förderzusage der Stadt Graz

Beschreibung

Im Rahmen einer Kooperation mit dem Fonds zur Förderung der Wissenschaft und Forschung (FWF) stellt das Land Steiermark eine ergänzende Landesförderung für exzellent evaluierte Forschungsprojekte an steirischen Hochschulen bereit. Förderberechtigt sind alle Bildungseinrichtungen in der Steiermark, deren Vorhaben bereits vom FWF genehmigt wurden. Die Anschlussförderung übernimmt 10 % der ursprünglichen FWF-Zuwendung und deckt ausschließlich Personalkosten ab. Damit trägt das Programm dazu bei, den wissenschaftlichen Nachwuchs zu stärken, erfolgreiche Forschungsverbünde zu festigen und den Standort Steiermark langfristig als führende Forschungsregion in Österreich zu positionieren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine zeitnahe Planung und Umsetzung der Projekte gewährleistet ist.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: das Antragsformular des Landes, ein aktueller Kosten- und Finanzierungsplan (PLAN-Daten), der FWF-Fördervertrag sowie gegebenenfalls eine Förderzusage der Stadt Graz. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der FWF-Genehmigung die Durchführung des Projekts an einer steirischen Hochschule. Das laufende Einreichverfahren ermöglicht eine flexible Einreichung ohne fixe Fristen. Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung prüfen die formale Vollständigkeit und sachliche Bewertung der Anträge, um eine rasche Bewilligung sicherzustellen. Interessierte Institutionen erhalten ausführliche Informationen zur Antragserstellung und Förderabwicklung über die Webseite der Abteilung für Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung des Landes Steiermark.

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