Zuschuss

Anschlussförderungen des Landes Burgenland zur gewerblichen Tourismusförderung des BMAW

Das Land Burgenland verstärkt die gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 in Kooperation mit dem BMAW durch landesseitige Anschlussförderungen mit Fokus auf Nachhaltigkeit. Anträge möglich von 02.07.2024 bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.07. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Fördersumme: Einmaliger Zuschuss von bis zu 10% bzw. 12,5% der förderbaren Kosten
Förderquote: 10% - 12,5%

Förderziel

Ziel ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren burgenländischen Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Förderfähige Ausgaben

  • Aktivierungspflichtige materielle Investitionen
  • Aktivierungspflichtige immaterielle Investitionen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Unternehmensstandort im Burgenland
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Einreichung vor Beginn des Projekts
  • Max. 3 Jahre Marktzugehörigkeit bei Jungunternehmerförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über OeHT-Kundenportal
  2. Aktionsrichtlinie des Landes Burgenland
  3. Länderbeiblatt Burgenland
  4. Energieausweis
  5. Projektbeschreibung
  6. Finanzierungskonzept

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Nachhaltigkeit
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Qualität des Unternehmenskonzepts

Beschreibung

Seit 2023 ergänzt das Land Burgenland in enger Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) geförderte Tourismusinvestitionen durch landesseitige Zuschüsse. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Jungunternehmer:innen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Burgenland mit Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich können aktivierungspflichtige materielle und immaterielle Projekte in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Umwelt- und Naturschutz, Digitalisierung, Regionalentwicklung und Beratung realisieren. Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse decken dabei bis zu 10 % der förderbaren nachhaltigen Investitionskosten und bis zu 12,5 % bei Neugründungen oder Betriebsübernahmen ab. Anträge sind ausschließlich vor Beginn des Vorhabens über das OeHT-Kundenportal einzureichen; die Frist läuft von 2. Juli 2024 bis 31. Dezember 2027.

Mit dieser Anschlussförderung verfolgt das Land Burgenland das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz von Tourismusbetrieben langfristig zu stärken. Die Auswahl erfolgt anhand von Kriterien wie Beitrag zur Nachhaltigkeit, Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft, Schaffung von Arbeitsplätzen und Qualität des Unternehmenskonzepts. Förderbare Ausgaben umfassen sowohl materielle Investitionen (Bauten, Maschinen, Anlagen) als auch immaterielle Aufwendungen (Software, Beratung). Zur Antragseinreichung sind unter anderem ein aktueller Energieausweis, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungskonzept sowie das burgenländische Länderbeiblatt beizulegen. Förderwerber:innen im Burgenland erhalten damit gezielte Unterstützung, um zukunftsfähige, klimafreundliche und digital gestützte Angebote umzusetzen und den Tourismusstandort nachhaltig zu festigen.

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